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Neue Eingriffe bei Frühpensionen drohen

Von Karl Ettinger

Politik
© Peterchen - stock.adobe.com

Zur Finanzierung der Steuerreform hat die Regierung auch Einsparungen bei "Sonderpensionsprivilegien" im Auge.


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Wien. Ein großer Teil des Volumens der Steuerreform von 6,5 Milliarden Euro soll nach dem Plan der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung mit höheren Steuereinnahmen durch mehr Beschäftigung und weniger Ausgaben für Arbeitslose abgedeckt werden. Allerdings stehen den Österreichern mit einiger Wahrscheinlichkeit auch Änderungen bei den Pensionen bevor, um die Kosten zu bremsen. In der im Ministerrat am Mittwoch beschlossenen 17 -seitigen Punktation zur Steuerreform werden zur Gegenfinanzierung Pensionsmaßnahmen aufgelistet: Dabei werden Frühpensionen und Sonderpensionsrechte ins Visier genommen.

Das ist schon deswegen bemerkenswert, weil die Bundesregierung erst zu Beginn dieser Woche Österreichs Budgetdaten nach Brüssel gemeldet hat. Dabei waren von der EU-Kommission aus Kostengründen empfohlene Pensionsreformmaßnahmen als vorerst nicht notwendig erachtet worden.

Am gesetzlichen Pensionsalter wird nicht gerüttelt

Im Gegensatz zum Etappenplan bei der Steuerentlastung haben sich ÖVP und FPÖ bei den Pensionen auf keine Termine in dem Papier festgelegt. Klar ist, dass neue Eingriffe bei den Frühpensionen bevorstehen. Am gesetzlichen Pensionsalter (60 Jahre für Frauen im ASVG, 65 Jahre für Männer, bei weiblichen und männlichen Beamten jeweils 65 Jahre) soll nicht gerüttelt werden. Vielmehr möchte die türkis-blaue Koalition das tatsächliche Pensionsantrittsalter, das insgesamt bei nur knapp über 60 Jahren liegt, erhöhen. Die Regierung möchte das faktische Pensionsantrittsalter an das gesetzliche "heranführen".

Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) war am Donnerstag um Beruhigung bemüht. "Es wird keine Erhöhung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters geben. Die Bundesregierung hält wie bisher am Ziel des Programmes fest, das faktische Pensionsantrittsalter an das gesetzliche heranzuführen", teilte sie der "Wiener Zeitung" mit. Mehr könne man derzeit nicht sagen.

Die Bundesregierung wird jedoch in ihrem Papier deutlicher. Es geht vor allem um die Frühpensionen. Es werde "zu klaren Zugangsvoraussetzungen zu jenen Frühpensionierungsmöglichkeiten kommen, die sich besonders dynamisch entwickeln", heißt es dort wörtlich. Auf den ersten Blick trifft das auf die Korridorpension (eine Frühpension unter bestimmten Voraussetzungen ab 62 mit Abschlägen) sowie auf die Schwerarbeiterpension (eine Frühpension in besonders belastenden Berufen ab 60 mit Abschlägen) zu.

Laut Daten der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), die der "Wiener Zeitung" vorliegen, haben sich die Schwerarbeiterpensionen von 2015 bis 2018 mehr als verdoppelt. Sie sind von 2965 auf 6368 gestiegen. Die Zahl der Korridorpensionen hat sich von 5231 im Jahr 2015 auf 7558 im Vorjahr erhöht.

Grund dafür ist, dass die frühere SPÖ-ÖVP-Regierung ab dem Jahr 2014 Verschärfungen eingeführt hat. Diese haben vor allem "Hacklerfrühpensionen" nach 45 beziehungsweise 40 Beitragsjahren sowie Invaliditätspensionen (Frühpensionen wegen Krankheit) betroffen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, weicht daher seither auf andere Varianten der Frühpensionen aus, eben auf die Korridorpension oder die Schwerarbeiterpension.

Die Zahl der Invaliditätspensionen (Arbeiter) und Berufsunfähigkeitspensionen (Angestellte) ist von 2015 mit 12.919 bis 2018 mit 13.923 zwar auch um rund 1000 gestiegen. Gegenüber 2016 (15.706) und 2017 (15.223) stellte das im Vorjahr aber einen Rückgang dar. Allerdings besteht seit 2014 für Personen über 50 Jahren als Alternative dazu die Möglichkeit auf Reha-Geld während einer Umschulung oder einer gesundheitlicher Rehabilitation

Zugleich sorgt die Babyboomer-Generation, die ins Pensionsalter kommt, für einen verstärkten Pensionszugang. Die Zahl der Neuzugänge in die Alterspension ist von 46.078 im Jahre 2015 auf 62.405 im Vorjahr gestiegen.

Eine höhere Hürde für den Pensionszugang hat die ÖVP-FPÖ-Regierung ohnehin bereits im vergangenen Jahr eingebaut. Das Zugangsalter zur Altersteilzeit wird in zwei Etappenschritten erhöht. Mit Beginn des heurigen Jahres wurde es für Männer von 58 auf 59 Jahre und für Frauen von 53 auf 54 Jahre erhöht. 2020 erfolgt für Frauen und Männer eine weitere Erhöhung um jeweils ein Jahr.

Regeln bei Sonderpensionen mit geringer Wirkung

Im Auge hat die türkis-blaue Koalition außerdem "Sonderpensionsprivilegien", heißt es in der Punktation. Diese werden auf Einsparungen hin "gemäß den rechtlichen Möglichkeiten durchforstet". Es geht um Sonderpensionsrechte im staatsnahen Bereich, etwa bei den Sozialversicherungen, bei der Nationalbank oder bei Kammern. Die rot-schwarze Bundesregierung hat zwar "Luxuspensionen" begrenzt, das betrifft speziell Pensionen ab dem Dreifachen der Höchstbeitragsgrundlage mit rund 15.000 Euro.

Der Effekt ist aber, wie Neos-Sozialsprecher Gerald Loacker aus parlamentarischen Anfragebeantwortungen aufgrund notwendiger Rückstellungen weiß, "lächerlich" gering. Er liege jeweils bei einem vierstelligen Eurobetrag. Außerdem fließt das Geld nicht ins staatliche Budget, sondern bleit bei den Institutionen. Allein bei den Sozialversicherungen machen die Zusatzpensionen rund 330 Millionen Euro aus. Loacker drängt auf weitere Einschnitte. Das Einfachste wäre für ihn, die Sonderpensionen ab einer bestimmten Höhe nicht mehr anzuheben.