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Neue EU-Bankenrichtlinie

Von WZ-Korrespondent Wolfgang Tucek

Wirtschaft

Weniger Spielraum für nationale Aufsichtsbehörden. | Brüssel. Die EU-Kommission wolle keine politische oder protektionistische Einflussnahme auf grenzüberschreitende Bankenübernahmen mehr dulden, erklärte Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy am Dienstag. Eine neue EU-Richtlinie soll daher den Ermessensspielraum der nationalen Aufsichtsbehörden bei geplanten Fusionen einschränken und das Verfahren zur Bewertung des potentiellen Käufers straffen. Denn bisher gebe es keine objektiven Kriterien und keine Transparenz, so der irische Kommissar - das Funktionieren des Binnenmarkts werde behindert.


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Nach dem Vorschlag der Kommission sollen die nationalen Bankenaufsichten die Käufer ausschließlich nach folgenden fünf Kriterien bewerten: Das betriebswirtschaftliche Ansehen und die Eignung der Führungskräfte sollen ebenso geprüft werden wie die ausreichenden Finanzmittel für die Übernahme. Alle EU-Richtlinien müssten eingehalten werden und es dürfe schließlich kein Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung bestehen. Innerhalb dieser Kriterien bliebe der nationalen Aufsicht immer noch genug Spielraum, sagte ein Experte der EU-Kommission. Die Frist für die Bewertung durch die nationalen Regulatoren soll von 60 Werktagen auf 30 Kalendertage reduziert werden.

Rascheres Verfahren

Diese Frist dürfte dann nur einmal um maximal 10 Tage verlängert werden, um weitere Informationen vom Übernahmewerber einzuholen. Bisher sei die Frist beliebig oft verlängerbar gewesen, so der Experte: Bei jeder Nachforderung von Dokumenten sei "die Uhr angehalten" worden - aus den 60 Werktagen seien dann schon einmal 600 geworden.

Berüchtigt für gezielte Verzögerungen und das Ablehnen von Übernahmeangeboten war der ehemalige italienische Notenbankchef Antonio Fazio. Er blockierte den geplanten Kauf der Antonveneta Bank durch die niederländische ABN Amro monatelang. Ähnlich verhielt sich die Aufsichtsbehörde in Warschau bei der Fusion der polnischen Töchter von UniCredit und HVB.

Lehnte ein Regulator künftig eine Übernahme ab, müsste er diese Entscheidung detailliert begründen und der Bankenaufsicht des Käuferlandes bekannt geben.

Der abgelehnte Käufer könne dann bei einem nationalen Gerichtshof gegen die Entscheidung klagen oder "die Abkürzung über die Kommission nehmen". Kommt deren juristischer Dienst zu der Ansicht, die Blockade sei ungerechtfertigt, wird der Europäische Gerichtshof angerufen.