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Neue Gewerbeordnung verfassungswidrig?

Von Stephanie Dirnbacher

Wirtschaft
Reisebüros sind bei der Vermittlung von Stornoversicherungen eingeschränkt. Foto: bb

Die Versicherungsvermittlung wird bald ein exklusives Geschäft. | In bestehende Nebengewerbe wird nicht eingegriffen. | Wien. Geht es nach Christian Winternitz, sollte der Bundespräsident die Gewerbeordnung ein zweites Mal nicht unterschreiben. Denn trotz der Ausbesserung im Nationalrat - die rückwirkende Strafbestimmung, die Heinz Fischer beanstandet hatte, wurde aufgehoben - ist die Novelle verfassungswidrig, ist der Rechtsanwalt überzeugt. Konkret stößt sich Winternitz an der Beschränkung der Versicherungsvermittlung durch Vermögensberater. Diese ist "ein Verstoß gegen die Erwerbsfreiheit und den Gleichheitsgrundsatz", beanstandet er im Gespräch mit der "Wiener Zeitung".


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Durch die Novelle wird ein Erlass des Wirtschaftsministeriums in Gesetzesform gegossen, der die Vermittlung von Sachversicherungen wie etwa Kfz- oder Haushaltsversicherungen im Nebengewerbe an bestimmte Voraussetzungen knüpft. So können nebengewerblich nur Versicherungen vermittelt werden, die in einem engen Zusammenhang mit dem Hauptgewerbe stehen. Das wäre etwa der Fall, wenn ein Vermögensberater im Zusammenhang mit seiner Beratungstätigkeit bei der Hausfinanzierung auch eine Haushaltsversicherung vermitteln würde.

Darüber hinaus darf der Umsatz der Versicherungsvermittlung im Nebengewerbe laut Gesetz nur 20 Prozent des Gesamtumsatzes ausmachen.

Nach dem 31. Dezember 2008 ist die Versicherungsvermittlung laut Winternitz dann nur mehr den Versicherungsmaklern vorbehalten. "Ab da ist das Nebengewerbe verboten", meint er - und zwar nicht nur für Vermögensberater. Auch Reisebüros dürften dann keine Reisestornoversicherungen mehr vermitteln. Wer Sachversicherungen vermitteln will, braucht ab dann den vollen Gewerbeschein der Versicherungsmakler. Bereits bestehende Nebengewerbe sind aber weiter zulässig, sofern sie eine enge Verknüpfung zum Hauptgewerbe aufweisen und die Umsatzgrenze von 20 Prozent nicht überschreiten.

Rudolf Mittendorfer, Fachgruppenobmann der Wiener Versicherungsmakler, freut sich über die Verschärfung. Damit werde dem Missbrauch der nebengewerblichen Versicherungsvermittlung ein Riegel vorgeschoben. Die Vermittlung von Sachversicherungen erfordere bestimmte Kenntnisse und Objektivität, über die verlässlich nur die Versicherungsmakler verfügen würden. Winternitz hält dem entgegen, dass die Ausbildung der Vermögensberater mit der Ausbildung der Versicherungsmakler "gleichwertig" ist.

Eine Frage der Bildung

Dem widerspricht Mittendorfer heftig, der selbst sowohl Versicherungsmakler als auch Vermögensberater ist. Die Ausbildung zum Versicherungsmakler dauere 16 Tage, jene zum Vermögensberater nur vier. Darüber hinaus macht die Versicherungsausbildung beim Vermögensberater "nur einen Bruchteil" aus.

Der Nationalrat wird heute, Donnerstag, die Novelle im Plenum behandeln.