Immofinanz hält die Ansprüche für unberechtigt.
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Wien. Am Wiener Handelsgericht rollt eine neue Klagswelle an. 1212 Anlegerverfahren wurden bisher gegen die frühere Constantia Privatbank, heute Aviso Zeta, eingebracht, weitere 317 Verfahren gegen die Immofinanz selbst. Doch damit ist der Plafond nicht erreicht.
Die Anwälte Andreas Köb, Michael Poduschka und Benedikt Wallner sind dabei, insgesamt 300 Klagen gegen die Immofinanz und die Aviso Zeta, die mittlerweile auch zur Immofinanz-Gruppe gehört, einzubringen. Im Mittelpunkt der Klagen steht die Emittentenhaftung.
Grund für das zivilrechtliche Bombardement ist, dass diese Ansprüche in Kürze verjähren könnten. "Es ist nicht ganz klar, wann diese Ansprüche verjähren", sagt Anwalt Köb zur "Wiener Zeitung", der 600 Anleger mit einem zweistelligen Millionenschaden vertritt. Die Verjährungsfrist beträgt nur drei Jahre. So stellt sich die Frage, wann der Schaden für den Anleger tatsächlich eingetreten ist. Fakt ist: Im Frühherbst 2008 ist der Aktienkurs massiv eingebrochen. Die Anleger klagen auf Naturalrestitution, also Rückgabe der Aktien gegen das investierte Geld, und auf Schadenersatz.
Laut einer der Klagen Köbs haben die Anleger Immofinanz- und Immoeast-Papiere nur gekauft, "weil ihnen suggeriert wurde, es würde sich dabei um eine stabile, risikoarme Veranlagung handeln". Auch sollen die Anleger "über die wahre Verwendung der Anlegergelder und über das hohe Verlustrisiko der Veranlagung getäuscht" worden sein. Zugleich soll ihnen verschwiegen worden sein, dass mit dem Emissionserlös über unbesicherte, nicht fremdvergleichskonform verzinste Darlehen und unter Zwischenschaltung einer weiteren Firma eigene Aktien enormen Umfangs gekauft wurden.
Ansprüche bestritten
"Wir stellen fest, dass sich hier eine eigene ‚Klagsindustrie‘ entwickelt", kontert die Immofinanz. "Die dahinter stehenden Anwälte werden auf jeden Fall davon profitieren; ob es auch den Anlegern nützt, erscheint uns angesichts der bisherigen Verfahrensergebnisse mehr als fraglich."
Indes bestreitet Immofinanz-Anwalt Bernhard Rieder die Ansprüche dieser Aktionäre u.a. unter Berufung auf die Kapitalerhaltungspflicht nach dem Aktiengesetz. In einer brisanten Entscheidung im Fall des Investors Christian Niedermeyer hat der Oberste Gerichtshof aber Schadenersatzansprüchen Vorrang vor Kapitalerhaltungsvorschriften gegeben.