Im Katastrophenszenarium zeigt sich die Finanz großzügig und lässt betriebliche Sach- und Geldspenden als Steuerabsetzposten zu. Es gibt aber auch noch eine andere Möglichkeit, bestimmten heimischen Institutionen Zueignungen zu machen, diesmal nicht nur für Betriebe, sondern auch für Private.
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Jedes Jahr veröffentlicht die Finanzverwaltung eine Liste von Vereinen, Institutionen und sonstigen Einrichtungen, die sich kulturellen, sozialen, medizinischen und/oder wissenschaftlichen Dienstleistungen widmen. Eine solche Liste ist soeben wieder publiziert worden (auf der Homepage des Ministeriums; sie wird aber auch im Finanz-Amtsblatt veröffentlicht).
Die Spenden an diese Institutionen können aus dem Betriebsvermögen der Geber stammen oder auch aus dem Privatvermögen. Sie sind jeweils mit 10% der Einkünfte limitiert (was selten voll ausgeschöpft wird) und stellen absetzbare Betriebsausgaben dar oder - bei Privaten - absetzbare Sonderausgaben, wobei diese Sonderausgaben nicht in den limitierten "Sonderausgabentopf" eingerechnet werden. Wohl aber sind Betriebsausgaben und Sonderausgaben gegeneinander aufrechenbar, so dass die 10%-Grenze praktisch nur einmal voll ausgeschöpft werden kann.
Die jährliche Liste der begünstigten Spendenempfänger wächst kontinuierlich. Verständlich, denn die Möglichkeit, Spendengelder zu sammeln, die beim Spender den Vorteil der Steuerabsetzbarkeit haben, bietet eine wichtige Ermunterung für die freundlichen Gönner.