350 Seiten und drei Kilo schwer, so präsentierten sich vergangenen Montag die neuen Lohnsteuerrichtlinien des Fiskus, die mit Jahresbeginn 2002 in Kraft treten.
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Das neue "Jahrhundertwerk", das die Richtlinien aus 1999 ablöst, enthält Erläuterungen zu jenem Teil des Einkommensteuerrechts, der durch Gesetze, Verordnungen, durch unzählige Erlässe und durch eine kasuistische Judikatur besonders kompliziert und schwer verständlich geworden ist.
Das neue amtliche Kommentarpaket zum Lohnsteuerrecht vereint alles, was von Finanzministerium seit der letzten Edition an Erlässen und Einzelerledigungen von allgemeinem Interesse herausgegeben wurde. Es soll jeweils zum Jahresende mit einem Erlass aktualisiert und auf den letzten Stand gebracht werden, womit künftige neuerliche Richtlinienpakete entfallen können.
"Günstigkeitsklausel" für die Vergangenheit
Die Richtlinien 2002 enthalten zwar in Übereinstimmung mit der geltenden Rechtslage neue bzw. gegenüber der Vorausgabe adaptierte Abschnitte, aber nur wenige grundlegend neue Aussagen. Daher konnten auch die Textziffern der alten Richtlinien im wesentlichen unverändert übernommen werden.
Das Non-plus-ultra der Richtlinien ist natürlich die durchgehende Umwertung alle Schillingbeträge in Euro-Währung, wobei - wie betont wurde - viele Beträge steuerzahlerfreundlich "geglättet" wurden.
Das Richtlinienpaket gilt zwar offiziell erst ab 2002, soll aber bei Aussagen, die eine für den Steuerzahler gegenüber früher günstigere Gesetzesausdeutung erlauben, auch für alle noch offenen alten Steuerverfahren vor 2002 gelten.
Das Paket wird derzeit druckfertig gemacht und soll anfangs Dezember auf der Homepage des Finanzministeriums abrufbar sein und zwei Wochen später auch im Amtsblatt gedruckt vorliegen.
Die "Wiener Zeitung" wird über die wichtigsten Neuerungen auf ihrer wöchentlichen Steuertipps-Seite berichten.