Ab Oktober können Ärzte auch Ärzte anstellen. Kassen wollen Versorgungsengpässe beseitigen.
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Alpbach. Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger und die Ärztekammer haben sich in zähen Verhandlungen über einen Gesamtvertrag geeinigt. Demnach dürfen niedergelassene Allgemeinmediziner und Fachärzte mit Kassenvertrag ab Oktober dieses Jahres auch Ärzte anstellen. Der Pakt wurde am Montag vom scheidenden Sozialversicherungschef Alexander Biach und Ärztekammer-Vizepräsident Johannes Steinhart am Rande der Gesundheitsgespräche in Alpbach vorgestellt. Die formale Zustimmung der Gremien ist noch offen.
Kassenchef Biach betonte, dass die Neuregelung für die Patienten Verbesserungen bringe. Teilweise sind damit längere Öffnungszeiten in Ordinationen verbunden. Erfolgt eine Anstellung zur Aufstockung einer Kassenstelle, müssen die Öffnungszeiten laut Vertrag entsprechend angepasst werden. Die Kassenärzte hätten mit der Anstellung eines Arztes "auch eine gewisse Flexibilität im Tagesablauf". Flexiblere Arbeitszeiten seien daher auch im Sinne der Patienten.
"Attraktivieren Kassenstellen"
Für den Sozialversicherungschef bietet das neue Modell auch die Gelegenheit, Engpässe in der Versorgung mit Hausärzten in bestimmten Regionen Österreichs zu reduzieren. "Wir attraktivieren damit die Kassenstellen", sagte er. Allerdings sei nur ein Prozent der Kassenarztpraxen unbesetzt. Es handle sich um rund 90 Praxen.
Steinhart erklärte, künftig könnten speziell junge Ärzte an die Tätigkeit herangeführt werden: "Die Angst vor der Ordination oder der selbständigen Beschäftigung wird geringer." Für Patienten würden sich die Wartezeiten reduzieren. Für Steinhart handelt es sich um einen "Meilenstein", für Biach um einen weiteren "Mosaikstein".
Konkret können Ärzte ab Oktober bei einem Einzelarzt mit Kassenvertrag, einer Gruppenpraxis oder in den neuen Primärversorgungszentren angestellt werden. Die Anstellung erfolgt zeitlich befristet oder unbefristet, wenn Kassenlandesstelle und Landesärztekammer einen Mangel an Kassenärzten feststellen. Die zweite Möglichkeit ist, dass sich zwei Ärzte eine Kassenstelle teilen. Die Abrechnung erfolgt jeweils über den Kassenvertragsarzt. (ett)
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