Nach langem Tauziehen wurde diese Woche eine Novelle zum Gesellschaftsrecht beschlossen, die laut Regierung das Vertrauen der Anleger in den Kapitalmarkt stärken soll. Regelungen wie die Verschärfung der persönlichen Haftung von Vorständen und die verpflichtende Offenlegung der einzelnen Vorstandsgehälter wurden nun aber doch nicht umgesetzt. Vorgaben aus dem Corporate Governance Kodex, dem sich Unternehmen freiwillig verpflichten können, wurden übernommen, aber nicht so viele, wie ursprünglich geplant gewesen war.
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Der Widerstand der Wirtschaft, sich diesen Richtlinien zu unterwerfen, war offenbar zu groß. Der Kapitalmarktbeauftragte der Regierung, Richard Schenz, ist mit dem Ergebnis dennoch zufrieden, hieß es am Donnerstag: "Man muss nicht alles immer mit Gesetzen machen". Auch in Zukunft will man auf freiwillige Verpflichtungen setzen, erklärte Michael Eberharting aus dem Büro des Kapitalmarktbeauftragten.
Die Gesetzesänderungen treten mit 1. Jänner 2006 in Kraft. Dann dürfen von einer Person nur mehr acht Aufsichtsratsmandate in börsenotierten Firmen übernommen werden (ein Vorstandsmandat zählt doppelt); eine Regelung, die aus dem Corporate Governance Kodex übernommen wurde. Wer schon jetzt mehr Mandate hat, müsse diese allerdings nicht abgeben, die Regelung gelte nur für Aufsichtsratsmandate, die nach in Kraft treten des Gesetzes vergeben werden, so Eberharting.
Zudem muss in börsenotierten Gesellschaften künftig zur Prüfung und Vorbereitung des Jahresabschlusses ein Prüfungsausschuss bestellt werden. Die persönliche Haftung für Vorstände und Aufsichtsräte bei grobfahrlässiger unterlassener oder unrichtiger Finanzinformation sei hingegen - wie auch in Deutschland - nicht umgesetzt worden. Diese Vorgabe soll aber zumindest in den Corporate Governance Kodex Eingang finden, der im Herbst überarbeitet wird. "Wir wollen, dass diese Regelung im Zuge der Selbstregulierung umgesetzt wird". Auch in der zu Grunde liegenden Empfehlung der EU-Kommission werde dieser "soft law"-Ansatz unterstützt.
Gesetz "auf halbem Weg stecken geblieben"
Der Opposition sind die Neuregelungen zu zahnlos: SPÖ und Grüne stimmten der Novelle nicht zu. Warum nicht auch andere Regelungen verpflichtend eingeführt worden sind, "ist mir unverständlich", meinte SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim. Der SPÖ-Abgeordnete Christian Puswald sagte, das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz sei "auf halben Weg stecken geblieben". Positive Reaktionen gab es aus der Wirtschaft: "Es hat ein regulatorischer Overload gedroht", meinte etwa Wilfrid Stadler, Generaldirektor der Investkredit Bank. Die nun getroffenen Regelungen seien sicher besser als die ursprünglich geplanten.