Handelsangestellte bekommen 100-prozentige Zeitgutschrift. | Wien. Die Ausdehnung der Öffnungszeiten 66 auf 72 Stunden pro Woche bedeutet auch veränderte Arbeitsbedingungen für die rund 500.000 Handelsangestellten. Wie die Rahmenbedingungen dafür aussehen sollten, haben die Sozialpartner nun nach monatelangem Hin und Her festgelegt. Ihre Änderungsvorschläge für den Kollektivvertrag sollen bereits heute, Mittwoch, im Ministerrat behandelt werden.
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Wichtigster Punkt: Wer bis spät in den Abend, also ab 21 Uhr, theoretisch bis 24 Uhr, arbeitet, bekommt dafür eine hundertprozentigen Zeitgutschrift. Darüber hinaus kann mit dem Dienstgeber eine finanzielle Abgeltung vereinbart werden, besagt die neue Regelung. Solche abendlichen Verkaufsevents (wie "Late Night Shopping-Aktionen") müssen übrigens vom Landeshauptmann bewilligt werden.
Außerdem wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Angestellte die Arbeitsleistung nach 21 Uhr ablehnen können und deswegen nicht mit Sanktionen belegt werden dürfen, erklärt der stellvertretende Geschäftsführer der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, Karl Proyer.
Zuschuss für die Kinderbetreuung
Eine weitere Neuerung betrifft die Kinderbetreuung: Erstmals kann auf Betriebsebene die Abgeltung dieser Kosten vereinbart werden. Damit können sich Handelsunternehmen an Kinderbetreuungskosten beteiligen, wenn ein betreuungspflichtiger Angestellter durch die ausgedehnten Öffnungszeiten länger im Geschäft steht.
Der von der Gewerkschaft ursprünglich geforderte generelle Kostenersatz sei von der Wirtschaft jedoch abgelehnt worden, "weil es sich dabei um ein Problem handelt, dass weit über den Handel hinausgeht", so Hannes Mraz von der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer.