Vor zwei Jahren hat das europäische Parlament die Patentierbarkeit von Software mit einer deutlichen Mehrheit von 648 zu 14 Stimmen abgelehnt. Nun versuchen die Befürworter die Patentierbarkeit über ein Patenthöchstgericht zu etablieren, das der Europäische Patentorganisation nahestehen soll. Die Gegener laufen dagegen Sturm.
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In Europa sind nach dem derzeit geltenden Gesetz Computerprogramme dem Urheberrecht unterstellt und grundsätzlich von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. Dennoch wurden vom Europäischen Patentamt (EPA) in den letzten Jahren zigtausende Softwarepatente erteilt. Patentiert wurden dabei überwiegend grundlegende und triviale Programmfunktionen.
Mangels eindeutiger rechtlicher Grundlagen sind Softwarepatente in den Mitgliedstaaten der EU aber bisher nur sehr unsicher einklagbar, weshalb die Patentinhaber auf neue Regelungen drängen. Konkret arbeitet die Europäische Patentorganisation (EPO) an einem europäischen Patentstreit-Regelungssystem (EPLA). Auf der Basis des EPLA soll ein der EPO nahestehendes Patenthöchstgericht eingericht werden.
Gegner der Patentierbarkeit aus dem Bereich der Klein- und Mittelunternehmen halten es in diesem Zusammenhang für bedenklich, ein höchstes Patentgericht außerhalb aller EU-Institutionen zu etablieren. (Die EPO ist keine EU-Organisation.) Kontrollmöglichkeiten durch demokratisch gewählte Instanzen wären damit praktisch ausgeschlossen. In der Sache warnen sie vor einer Monopolisierung des mittelständisch geprägte europäischen Softwaremarktes.
Frank Garrelts vom Internationalen IT-Resellerverband International Technical Channel Association (ITCA) erklärte denn auch pointiert: "Der Schutz von Patenten muss im Einklang mit dem Schutz vor Patenten stehen."
Zum ThemaDossier Software-Patente 2005Links
www.patentfrei.de
+++ www.epo.org
+++ www.itca.eu