Wer viel zu schnell fährt, soll künftig sein Auto verlieren können.
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Rasern die "Tatwaffe aus der Hand nehmen": Wer mit extrem überhöhter Geschwindigkeit unterwegs ist, soll künftig nicht nur seinen Führerschein, sondern auch sein Auto verlieren können. Die entsprechende Novelle präsentierte Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) Anfang Dezember, am Freitag endet die Begutachtungsfrist.
Die Beschlagnahme des Fahrzeugs als Sanktionsmöglichkeit wird in vielen der bisher eingelangten Stellungnahmen befürwortet. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit zeigte sich "hoch erfreut" und verwies auf die Verkehrsstatistik, wonach zu hohe Geschwindigkeit Hauptursache für mehr als ein Viertel aller tödlichen Verkehrsunfälle sei.
Der derzeitige Entwurf sieht eine vorübergehende Abnahme des Fahrzeugs vor, wenn die Höchstgeschwindigkeit um 60 km/h im Ortsgebiet und um 70 km/h im Freiland überschritten wird. Binnen zwei Wochen soll die Behörde prüfen, ob der Lenker bereits in der Vergangenheit wegen Raserei bestraft wurde. Davon soll abhängen, ob das Auto dauerhaft verfällt. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerhalb sollen auch Ersttäter ihr Auto dauerhaft verlieren können. Die Bundesarbeiterkammer sieht diese Geschwindigkeitsüberschreitungen als "definitiv zu hoch angesetzt", Raserei beginne schon früher, insbesondere im Ortsgebiet in 30er-Zonen.
Eng gefasst Kriterien
Auch das Kuratorium befürchtet, dass diese Sanktionsmöglichkeit in der Praxis kaum zum Einsatz kommen würde, zu enge Kriterien sehe der Gesetzesentwurf aktuell vor. Die Bewertung anhand früherer Verwaltungsübertretungen sei außerdem schwierig, da ein zentrales bundesweit abrufbares Verwaltungsstrafregister fehlt. Ein solches zu "thematisieren", empfiehlt auch der Rechnungshof. Das Land Tirol sieht wiederum Probleme bei geleasten Fahrzeugen, Miet- und Firmenautos: Ist der Lenker nicht Alleineigentümer des Fahrzeugs, soll nach dem Entwurf eine Beschlagnahme nicht möglich sein, sondern lediglich ein Lenkverbot erteilt werden. Das Land sieht eine "Ungleichbehandlung der Lenker", gerade teure und PS-starke Fahrzeuge seien außerdem besonders häufig geleast.
Andere Problemfelder sieht das Institut für Strafrecht der Uni Graz: Der Verfall des Fahrzeugs sei als Nebenstrafe zu einer Geldstrafe konzipiert. Wenn es aber zusätzlich zu einer Verurteilung wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung kommt - als Beispiel werden fahrlässige Delikte gegen Leib und Leben etwa bei illegalen Autorennen angeführt -, sei der Verfall des Fahrzeuges nicht vorgesehen. Somit könnte die Novelle "die widersprüchliche Konsequenz haben, dass ein Verfall bei schwerwiegenden Verwaltungsübertretungen zwar möglich wäre, bei noch schwerwiegenderen gerichtlich strafbaren Handlungen aber nicht". Die Stellungnahme empfiehlt, daher, das Verhältnis zum Strafrecht stärker mitzubedenken und die Reform "in einem breiteren Rahmen abzuwägen". (vis)