Zum Hauptinhalt springen

Neue Sitzverteilung im EU-Parlament

Von Waldemar Hummer

Kommentare
Waldemar Hummer ist Universitätsprofessor für Europa- und Völkerrecht an der Universität Innsbruck. Foto: privat

Ab der nächsten Direktwahl des Europäischen Parlaments im Jahr 2009 wird dieses - je nachdem, ob der Reformvertrag scheitert oder nicht - 736 oder 750 Abgeordnete haben. | Das Europäische Parlament (EP) besteht aus Vertretern der Völker der Mitgliedstaaten (Artikel 189 EG-Vertrag), die in dieses seit Juni 1979 in allgemeiner und unmittelbarer Wahl gewählt werden (Artikel 190 EG-Vertrag). Bis zur ersten Direktwahl im Jahre 1979 setzte sich das EP aus 198 Mitgliedern zusammen, die aus den jeweiligen nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten entsendet wurden.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 17 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Danach stieg die Zahl der direkt gewählten Abgeordneten auf 410 an und wurde nach jeder neuerlichen Erweiterung der Europäischen Gemeinschaften entsprechend vergrößert.

In Artikel 189 Absatz 2 EG-Vertrag war zuletzt eine Obergrenze von maximal 732 Abgeordneten für das EP festgelegt, die die Arbeitsfähigkeit des EP auch im Falle künftiger Erweiterungen aufrechterhalten sollte. Ausgehend von dieser Obergrenze wurde anlässlich der vorletzten Erweiterung zum 1. Mai 2004 die Zahl der Abgeordneten pro Mitgliedstaat neu festgelegt. Österreich musste dabei eine Reduzierung seiner bisher 21 Abgeordneten auf 18 hinnehmen.

Abweichend von der bisher geltenden Obergrenze von 732 Abgeordneten erhielten Bulgarien und Rumänien ab dem Tag ihres Beitritts zur EU zum 1. Jänner 2007 bis 2009 (Beginn der siebenten Wahlperiode des EP) 18 beziehungsweise 35 Abgeordnete zugeteilt, sodass die Gesamtzahl der Abgeordneten vorübergehend auf 785 anstieg.

Ab 2009 sind weniger Abgeordnete vorgesehen

2009 wird die Obergrenze der Zahl der Abgeordneten allerdings wieder sinken. Artikel 9 Absatz 2 der Beitrittsakte 2005 legt die Obergrenze ab dem Beginn der Wahlperiode 2009-2014 mit 736 fest und regelt auch die Verteilung der Sitze neu. Demnach wird Österreich einen Abgeordnetensitz verlieren und nur mehr über 17 Sitze verfügen.

Im Mandat für die Regierungskonferenz 2007, die den Reformvertrag zu erarbeiten hatte, wurden für das EP wiederum Vorgaben über die Abgeordnetenzahl gemacht: eine Obergrenze von 750 Sitzen - also 35 Sitze weniger als derzeit -, maximal 96 (statt bisher 99) Mandate für den größten Mitgliedstaat (Deutschland) und mindestens 6 (statt bisher 5) Sitze für den kleinsten Mitgliedstaat (Malta).

Diese Regelung wurde auf der Regierungskonferenz 2007 auch in den Reformvertrag als Artikel 14 Absatz 2 EU-Vertrag übernommen.

Gleichzeitig forderten die Staats- und Regierungschefs das EP auf, bis Oktober 2007 von sich aus einen entsprechenden Vorschlag für die Verteilung der Mandate vorzulegen.

Nach einer kontrovers geführten Debatte nahm das EP am 11. Oktober 2007 mit 378 Ja-, 154 Nein-Stimmen und 109 Enthaltungen eine Entschließung an, gemäß derer dem Europäischen Rat eine neue Sitzverteilung im EP zur einstimmigen Beschlussfassung vorgeschlagen wird (A6-0351/2007).

Gewinner und Verlierer der künftigen Regelung

Österreich würde dabei einen Sitz mehr als im Vertrag von Nizza vorgesehen erhalten, Italien mit sechs Sitzen weniger der größte Verlierer sein.

Um Italien wenigstens etwas entgegenzukommen, wurde auf der Regierungskonferenz 2007 in einer eigenen "Erklärung zur Zusammensetzung des EP" der durch das Nichtmitzählen des Präsidenten des EP bei der Gesamtzahl von 750 Mandaten freigewordene Sitz diesem Staat zugewiesen.

Sollte der Reformvertrag scheitern, würde sich ab 2009 die Zahl der Sitze im EP von derzeit 785 auf 736 reduzieren, womit 21 Mitgliedstaaten weniger Sitze erhalten würden, als in der gegenwärtigen Wahlperiode. Deutschland bliebe dabei bei seinen 99 Abgeordneten, Österreich würde einen Sitz - von 18 auf nunmehr 17 - verlieren.