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Neue Verfassung erst nach der EU-Erweiterung

Von Heike Hausensteiner

Europaarchiv

Wenn Irlands Premier, Bertie Ahern, Donnerstag in Wien mit Bundeskanzler Wolfgang Schüssel zusammentrifft, wird die EU-Verfassung im Mittelpunkt des Gesprächs stehen.


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Österreich und Irland vertreten als kleinere EU-Staaten ähnliche Interessen in der Union. So fordern beide Länder, dass auch nach der EU-Erweiterung jeder Mitgliedstaat mit einem (stimmberechtigten) Kommissar vertreten ist. Sowohl die Grüne Insel als auch die Alpenrepublik wollen sichergestellt wissen, dass nicht eine Gruppe von Staaten die anderen Länder dominiere.

Irland übernimmt am 1. Jänner 2004 die EU-Ratspräsidentschaft von Italien. Dass die Verhandlungen über den vorliegenden EU-Verfassungsentwurf (ab Oktober) unter Italiens Vorsitz (bis Mitte Dezember) abgeschlossen werden, halten Beobachter für unrealistisch. Italien tue alles, um die EU-Verfassung ins Lächerliche zu ziehen, berichtete das österreichische Konventsmitglied Hannes Farnleitner. Mit einem neuen "Vertrag von Rom" (in Anlehnung an die römischen Gründungsverträge), wie ihn sich Italiens Premier Silvio Berlusconi wünscht, wird daher nicht gerechnet.

Irland hat Farnleitners Angaben zufolge den "interessanten Vorschlag" gemacht, dass die neue EU-Verfassung in den nationalen Parlamenten unterzeichnet und dann in Rom (wie bei den EU-Verträgen traditionell üblich) nur hinterlegt werden soll. Er habe jedenfalls "nichts dagegen", wenn die Verfassung erst unter irischem EU-Vorsitz fertig wird. Laut Farnleitner sei es zudem sinnvoller, dass die EU-Verfassung erst nach den Beitritten der neuen Länder unterzeichnet werde. Geht man vom 1. Mai 2004 als Beitrittsdatum aus, würde sich der "Europatag" am 9. Mai für die Unterzeichnung anbieten.