Errichter können sich Vorsteuer nicht mehr vom Finanzamt zurückholen.
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Wien. Die neuen Regelungen zum Vorsteuerabzug, die im Zuge des Sparpakets ausgearbeitet wurden, könnten 20-prozentige Mieterhöhungen nach sich ziehen. Das hat zumindest die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) am Mittwoch der "Wiener Zeitung" erklärt: "Wenn der Mieter nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt wäre, könnte der Vermieter nicht mehr zur Umsatzsteuerpflicht optieren. Damit könnten die Vorsteuern aus den Errichtungskosten (bei Objekten die ab 1. 4. 2012 neu errichtet werden) von der BIG nicht beim Finanzamt zurückgeholt werden. Im Ergebnis führt dies über die gesamte Refinanzierungsdauer gesehen zu einer Verteuerung für den Mieter um rund 20 Prozent", so BIG-Sprecher Ernst Eichinger.
Nachsatz: "Die BIG würde sich dabei als Vermieter aber nicht von anderen Bauträgern oder privaten Unternehmen, die Objekte an Universitäten oder Ministerien vermieten, unterscheiden."
Wie bereits berichtet, ist laut aktuellem Gesetzesentwurf der Errichter einer Immobilie nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn auch der spätere Mieter dazu berechtigt ist. Demnach kann sich der Vermieter die Vorsteuer für die Errichtungskosten von freiberuflichen Gewerbetreibenden, aber auch Banken, Versicherungen und öffentlichen Körperschaften nicht mehr über das Finanzamt zurückholen. Bei Vermietern wie der BIG würde das bedeuten, dass die meisten Schulen und Unis in Österreich mit Wirksamkeit des Sparpakets um 20 Prozent mehr Miete bezahlen müssten als bisher.
Millionen über Hintertüre?
Aus gegebenem Anlass hat der Vorsitzende des Forums Budget der Universitätenkonferenz (Uniko), Franz Wurm, bereits finanzielle Unterstützung vom Bund angefordert. Zuständig ist das Wissenschaftsministerium - "und das hat uns ausrichten lassen, dass das im Rahmen der Leistungsvereinbarungen verhandelt wird", erklärte Uniko-Sprecher Manfred Kadi. Dass hier versucht werde, sich über eine Hintertüre einige Millionen zu holen, obwohl versichert wurde, dass den Unis kein Geld weggenommen werde, wollte Kadi nicht bestätigen.
Der Obmann des Fachverbandes Immobilien bei der Wirtschaftskammer, Thomas Malloth, schließt nicht aus, dass das alles so beabsichtigt war: "In dem Gesetzesentwurf sind Formulierungen drinnen, die man nicht so schnell erfinden kann. Da muss generalstabsmäßig in Teilbereichen vorgearbeitet worden sein."
Abgesehen von der finanziellen Tragweite spricht Malloth von "einem unglaublichen administrativen Aufwand". Beim Durchlesen des Gesetzestextes sei ihm aufgefallen, dass auch Mieter betroffen sind, die "nicht ausschließlich zum Vorsteuerabzug berechtigen". Das Wort "ausschließlich" bedeute, dass ein Mieter, der über abzugsberechtigte und nicht abzugsberechtigte Einkünfte verfügt, auch nur teilweise eine Abzugsberechtigung hat. "Ich müsste also alle meine Mieter durchklingeln und jeden fragen: In welchem Ausmaß sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt - und das 10.000 Mal", so Malloth.