"Zielvereinbarungen" für Finanzbeamte sind derzeit das neue Schreckgespenst für die heimischen Steuerzahler und ihre Berater.
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Die Diktion aus der modernen Managementlehre, die nun offenbar auch in die Tagesabläufe der Steuerreferenten und Prüfer eingeführt wird, soll amtliches Arbeitstempo und die Zahl der Erledigungen deutlich erhöhen. In schriftlichen Planungsvorschauen, auf die die Beamten festgenagelt werden, wird die Anzahl der in einer Zeitperiode zu erledigenden Anträge, durchzuführenden Betriebsprüfungen, einzutreibenden Steuerrückstände und ähnliches festgelegt. Auch das jährlich von den Betriebsprüfern erwartete Steueraufkommen wird - abgeleitet vom Jahresdurchschnitt der Vorjahre - vorgegeben. Eine Erinnerung an die früheren Aufkommensstatistiken wetteifernden Prüfergruppen könnte da wach werden.
Zielvorgaben wie in der Privatwirtschaft
Von Beraterseite fürchtet man nun verstärkten Druck vor allem auf die Betriebsprüfer, die im Prüfungsverfahren einzufahrenden Steuer-Mehrbeträge zu erhöhen. Der "Steuerinsider" einer Wiener Fachzeitschrift (selbst Ex-Ministerialbeamter), berichtet von angeblichem "Druck des Ministeriums auf die Prüfer". Dem tritt der Gruppenleiter der Wiener Großbetriebsprüfungstruppe entgegen, der die neuen Zielvorgaben mit den Planungsrechnungen in der Privatwirtschaft vergleicht und jeglichen Druck von oben abstreitet.
Seitens der Kammer der Wirtschaftstreuhänder hält man sich mit offizieller Kritik am neuen Arbeitsbeschleunigungsmodell der Finanz noch zurück. Lediglich im sogenannten Kontaktkomitee der Treuhänder und Ministerialbeamten wird seitens der Kammervertreter mit der Rechtswidrigkeit derartiger Zielvereinbarungen argumentiert, weil die Vorgabe von bestimmten Mindestaufkommen die Prüfer dazu veranlassen könnte, Feststellungen zugunsten der geprüften Betriebe lieber zu "übersehen".