Mehrstufiges EU-Gerichtssystem und ein unabhängiger | Juristenpool. | Flexibles Sprachenregime oder zentrales Übersetzungsservice? | Brüssel. Innovationen sind zwar ein entscheidender Motor der Wirtschaft. In der EU ist der Schutz von Erfindungen jedoch teuer und rechtlich nur mühsam durchsetzbar. Vor mehr als 40 Jahren ist die Idee vom Gemeinschaftspatent der EU aufgekommen, um diesen Zustand auszuräumen. Doch das Projekt liegt seit vielen Jahren im Wachkoma - auch der letzte ernsthafte Anlauf 2003 scheiterte, weil sich die EU-Länder nicht auf die notwendigen Übersetzungen der Patente einigen konnten.
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Jetzt versuchen die derzeit der EU vorsitzenden Slowenen einen neuen Kraftakt. Heute, Mittwoch, loten die Experten der Mitgliedstaaten die neuen Ideen aus. Die Arbeitsunterlagen liegen der "Wiener Zeitung" vor.
Einbindung in die EU?
So soll ein neues EU-Gerichtssystem für Patentstreitigkeiten geschaffen werden, dessen erste Instanz in den Mitgliedstaaten mit jeweils bis zu drei Niederlassungen angesiedelt ist. Berufen werden könnte dann beim EU-Patentgericht, das unter dem Dach des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg oder als eigenständige Institution etabliert werden soll.
Für das Sprachenproblem schlagen die Slowenen zwei Optionen vor: Entweder ein "flexibles Gemeinschaftspatent", bei dem der Erfinder den Geltungsbereich auf eine bestimmte Anzahl von Mitgliedstaaten beschränken und sich so die Übersetzungen in die restlichen EU-Länder sparen kann. Oder die Einrichtung eines zentralen EU-Patentübersetzungsdienstes, der über Datenbanken mit Fachbegriffen aller Sprachen verfügen und so die Texte weitgehend automatisiert transkribieren kann. So könne erreicht werden, dass die Patente für Klein- und Mittelunternehmen, die unter dem gegenwärtigen System besonders leiden, nicht allzu teuer werden, heißt es in dem Papier.
Schon heute gibt es das Europäische Patentamt (EPA) in München, das allerdings nicht der EU untersteht. Es vergibt nach einem einheitlichen Verfahren das sogenannte Europäische Patent, bei dem es sich in Wahrheit um ein Bündel nationaler Patente handelt. Der Titel muss in alle Sprachen jener Länder übersetzt werden, für die er gelten soll.
Ein teurer Schutz
Der Nachteil des momentanen Systems: Die Praxis ist wegen der notwendigen Übersetzungen teuer und muss bei Verstößen gegen den Erfindungsschutz in jedem Land extra nach dortigem Recht geklagt werden. So kostet ein durchschnittliches Europäisches Patent für acht Länder mit rund 30.000 Euro drei Mal so viel wie in den USA.
Wenn es nach den Slowenen geht, wird das angestrebte Gemeinschaftspatent weiterhin vom EPA vergeben.
Aus dem bereits 1980 geschaffenen Amt sollen zum Teil auch die Richter für das neue EU-Gerichtssystem rekrutiert werden. Neben dem Standort Luxemburg sollen auch die ersten Instanzen in den Mitgliedsstaaten zu einem Drittel von der EU beschickt werden. Aus einem neuen Pool von EU-Patentexperten könnte je nach Fachbereich eines Streitfalles Hilfe zugezogen werden.
Das EPA experimentiert auch schon recht erfolgreich mit automatisierten Übersetzungen in den meist gesprochenen europäischen Sprachen wie Englisch, Deutsch, Spanisch und Französisch. Den zentralen Übersetzungsdienst sollen in Zukunft auch die nationalen Patentämter unbürokratisch nutzen können, schlägt Slowenien vor.