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Neuer Einblick in Parteifinanzen

Von Petra Tempfer

Politik

Der Rechnungshof soll Prüfrechte für Parteifinanzen bekommen.
Forum Informationsfreiheit sieht wichtigen Schritt, aber keine echte Transparenz.


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Angekündigt war der Schritt schon lange. Am Montag war es dann nach mehreren Verschiebungen tatsächlich so weit: Die türkis-grüne Bundesregierung präsentierte die Reform des Parteiengesetzes, auf die sich die Koalitionspartner geeinigt haben. Die grüne Klubobfrau Sigrid Maurer und der ÖVP-Abgeordnete Andreas Ottenschläger stellten die geplanten Regelungen in einer gemeinsamen Pressekonferenz vor.

Ziel sei demnach, dass das Gesetz mit möglichst großer Mehrheit spätestens im Sommer beschlossen werde, sagte Maurer. In der kommenden Woche wolle man Gespräche führen. Bereits Montagvormittag habe man die Opposition über den Gesetzesentwurf informiert.

Was soll konkret kommen mit dieser Reform des Parteiengesetzes? "Ein Ausbau der Kontrolle des Rechnungshofes", sagte Maurer. Das bedeutet: Bei Unklarheiten oder einem "begründeten Verdacht" soll der Rechnungshof (RH) künftig selbständig tätig werden und prüfen können – ähnlich einer Steuerprüfung durch das Finanzamt.

Auch die Mittelverwendung soll auf Zweckmäßigkeit geprüft werden können. Im Streitfall entscheidet der Verfassungsgerichtshof. Ein eigener Bericht über Wahlkampfaufwendungen muss innerhalb eines halben Jahres vorgelegt werden. Vorerst nicht umfasst ist davon allerdings die im Herbst anstehende Bundespräsidentenwahl.

Alles über 150 Euro an Spenden meldepflichtig

Das Spendenmeldesystem soll künftig transparenter werden. Eine Einzelzuwendung bis 150 Euro falle unter die Bagatellgrenze, sagte Ottenschläger. Bei Summen darüber sei die Meldung an den Rechnungshof zwingend. Bei Spenden zwischen 150 und 500 Euro müssen Namen und Summen zwar den Prüfern gemeldet werden, die Angaben werden aber nicht veröffentlicht. Namen wie Summen der Geber müssen ab Zuwendungen von 500 Euro genannt werden. 

Zudem sollen die Sanktionen verschärft werden, etwa bei der Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze. Wo die ÖVP für den Nationalratswahlkampf 2017 rund 800.000 Euro Strafe zahlen musste, wären es künftig 8 Millionen Euro, sagte Maurer. Für Personen, die ihren Wahlkampfbericht oder den Rechenschaftsbericht nicht abgeben oder einen Rechnungshof-Bericht fälschen, drohen zudem Strafen von bis zu 50.000 Euro. Bei schweren Verstößen soll es laut Maurer bis zur Einstellung der Parteienförderung kommen können.

Dass die Sofortmeldung von Spenden künftig fallen soll, mindere die Transparenz, kritisierte FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz. Während Wahlkämpfen könne die Spendentransparenz damit erst recht wieder vernachlässigt werden. Grundsätzlich äußerte sich die Opposition aus SPÖ, FPÖ und Neos am Montag aber positiv zu den Reformplänen, Kritik gab es in einzelnen Punkten.

SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried sagte, es sei die SPÖ gewesen, die eine Obergrenze in der Parteienfinanzierung geschaffen habe. An der Diskussion um die nächsten Schritte werde man sich konstruktiv beteiligen. Leichtfried kritisierte allerdings, dass der Rechenschaftsbericht der ÖVP für 2019 noch nicht vorliege, gehe es im Regierungsvorhaben doch intensiv genau um diese Berichte. Neos-Vizeklubchef Nikolaus Scherak sagte, was die Regierung nun vorschlage, sei eine Verbesserung gegenüber der aktuellen Situation. Man werde den Vorschlag im Detail prüfen, strengere Strafen seien aber jedenfalls wichtig.
Auch Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker begrüßte die vorgelegten Reformvorschläge. Sie sprach von einem "wichtigen Schritt für mehr Transparenz und Kontrolle" und äußerte die Hoffnung, dass die Opposition die Reform mitträgt.

"Keine wirkliche Nachvollziehbarkeit"

Für Mathias Huter vom Forum Informationsfreiheit enthält das angekündigte neue Gesetz "einige Schritte in die richtige Richtung", wie er gegenüber der "Wiener Zeitung" sagt. Die neue Prüfkompetenz des Rechnungshofs für die Parteifinanzen sei ebenso zu begrüßen wie die umfassendere Bilanzpflicht für die Parteien – erstmals müssen sie Vermögen wie Schulden offenlegen.

Der Teufel liege aber im Detail, sagt Huter. "Bisher ist mir etwa nicht klar, ob Parteien auch einzelne Grundstücke und Immobilien mitsamt einem Schätzwert offenlegen müssen." Das sei etwa in Deutschland bereits der Fall, wo Rechenschaftsberichte Adresse wie Wert von Immobilien beinhalten müssen.

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Sei in den Berichten nur eine Gesamtsumme für jede Partei genannt, gebe es laut Huter "keine wirkliche Nachvollziehbarkeit" für die Öffentlichkeit. Ändere sich von Jahr zu Jahr die Summe, sei nicht ersichtlich warum, "zum Beispiel, ob es da Immobiliendeals gegeben hat". Dass die Reform Parteispenden erschwere, könnte nämlich auch "Anreize für die Parteien schaffen, neue Grauzonen auszuloten", sagt der Transparenzexperte.

Fehlen würde zudem ein Straftatbestand für illegale Parteienfinanzierung, wie es ihn in Deutschland ebenso bereits gebe. Und: "Es soll einen neuen Bericht über die Wahlkampffinanzen ein halbes Jahr nach dem Wahlkampf geben, aber weiter keine zeitnahe Offenlegung", sagt Huter. Wählerinnen und Wähler wüssten also zum Zeitpunkt der Stimmabgabe "weiterhin nicht, welche Spender und Sponsoren einen Wahlkampf finanziert haben".