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Neues Arbeitslosengeld erst 2019

Von Karl Ettinger

Politik

Die Regierung verschiebt die Reform. Die Mindestsicherung hängt noch in der Luft.


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Wien/Salzburg. Im Sozialbereich bildet sich langsam ein Rückstau. Der Gesetzesentwurf zur Verschärfung der Mindestsicherung vor allem für Ausländer und Großfamilien lässt auf sich warten. Die Reform des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe wird definitiv nicht mehr wie ursprünglich geplant heuer im Herbst vorgelegt, sondern auf das nächste Jahr vertagt.

Das wurde der "Wiener Zeitung" im Sozialministerium von Ressortchefin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) erklärt: "Das wird 2019 fertiggemacht." Auch auf ÖVP-Seite wurde diese Vorgangsweise bestätigt. Diese Reform werde 2019 kommen, wurde im Sozialressort versichert. Wann die Neuregelung dann genau in Kraft treten werde, sei offen.

Erklärtes Ziel der Regierung ist, dass beim Bezug von Arbeitslosengeld die frühere Beschäftigungsdauer stärker berücksichtigt wird. Wer länger gearbeitet hat, erhält länger Arbeitslosengeld. Für Beschäftigte, für die kürzer eingezahlt wurde, sinkt die Bezugsdauer. Als ein Grund für die Verschiebung der Reform auf 2019 wird angeführt, zuerst sollen andere Neuregelungen im Sozialbereich wie die Kassen- und Mindestsicherungsreform erledigt werden.

Dauer des Bezugs und Vermögenszugriff sind brisant

Außerdem, so heißt es, sollen die Österreicher nach der Aufregung um den Zwölf-Stunden-Arbeitstag und um den Umbau der Krankenkassen und der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) nicht mit etwaigen Sozialeinschnitten aufgeschreckt werden.

Die Neureglung des Arbeitslosengeldes hat bereits zum Start der ÖVP-FPÖ-Regierung im Jänner für Differenzen in der Koalition gesorgt. Anlass war die vorgesehene Änderung der Notstandshilfe. Konfliktpunkt war, ob dabei auf Vermögen zurückgegriffen wird, was Ministerin Hartinger-Klein abgelehnt hat. Mit umso mehr Spannung wird daher die Reform von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe erwartet.

Noch haben jedoch die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ mit der schon überfälligen Neuregelung der Mindestsicherung, der früheren Sozialhilfe, alle Hände voll zu tun. Nach der Präsentation bei der Regierungsklausur Ende Mai war bis Juli ein Gesetzesentwurf in Aussicht gestellt worden. "Es wird daran gearbeitet", wird nun von beiden Koalitionspartnern berichtet. Auf ÖVP-Seite ist Klubobmann und Sozialsprecher August Wöginger federführend.

Fix ist, dass sich ein Gesetzesentwurf noch verzögern wird. Der Grund dafür ist, dass die türkis-blaue Koalition Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes abwarten will. Beim Höchstgericht sind Einschränkungen in Oberösterreich und im Burgenland für Ausländer und Großfamilien in der Session bis 13. Oktober anhängig.

Sondergipfel der Länder tagt am 12. Oktober in Salzburg

Ob bis dahin eine Entscheidung fällt oder die Fälle vertagt werden - die nächste Session ist im Dezember -, ist offen. Verschärfungen in Niederösterreich, die wie jene in Oberösterreich Vorbild für die Pläne der Bundesregierung waren, wurden bereits im März vom Höchstgericht gekippt.

Das im Mai vorgestellte Konzept sieht eine modifizierte Variante als Bundesrahmengesetz für die Mindestsicherung vor. Die volle Höhe von 836 Euro im Monat ginge nur an jene mit guten Deutschkenntnissen, für Ausländer ohne Deutschnachweis gibt es um 300 Euro im Monat weniger. Für Familien ist eine Staffelung vorgesehen, bei der jene mit mehr Kindern schlechter aussteigen.

Fix ist, dass die Sozialreferenten der Länder am 12. Oktober zu einer Sondersitzung in Salzburg zusammentreffen werden. Vizelandeshauptmann Heinrich Schellhorn (Grüne) ist ungehalten über die Bundesregierung: "Bis heute haben wir immer noch keinen Gesetzesvorschlag auf dem Tisch." Sein Ziel für den Termin sei, "noch einmal die Bereitschaft der Länder zu konstruktiven Verhandlungen und Lösungen zu demonstrieren", teilte er der "Wiener Zeitung" mit. Die mitregierenden Grünen in Vorarlberg, Tirol und Salzburg wollen weniger strenge Regeln bei der Mindestsicherung als Ober- und Niederösterreich und Türkis-Blau.