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Neues Auffangnetz für Sparer

Von Karl Leban

Wirtschaft

Aus für Haftungen: Austro-Banken müssen künftig mit eigenem Geld vorsorgen.


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Wien. Der Staat soll künftig nicht mehr als Retter einspringen müssen, wenn eine Bank in Schieflage gerät. Darauf haben sich die Länder der Eurozone vor Jahren geeinigt, und deshalb wird seither an einer Bankenunion gefeilt. Säulen dieser Union sind die bereits bestehende einheitliche Bankenaufsicht (angesiedelt bei der Europäischen Zentralbank), ein einheitlicher Mechanismus zur Bankenabwicklung, zu dem ein gemeinsamer, von den Instituten ab 2016 zu dotierender Abwicklungsfonds gehört, und eine einheitliche Einlagensicherung.

Eine entsprechende EU-Richtlinie zur Einlagensicherung gibt es bereits - und in Österreich inzwischen auch einen Begutachtungsentwurf des Finanzministeriums für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht. Das neue System "ist sehr sicher, da Geld bereits im Vorfeld bereitgestellt wird (über einen ebenfalls von den Banken zu dotierenden Fonds, Anm.), heißt es aus dem Finanzministerium. "Es benötigt keine staatlichen Garantien, und es kann im Ernstfall wesentlich schneller reagiert und ausgezahlt werden." Für den Sparer bleibt indes alles beim Alten. Sein Guthaben wird europaweit wie bisher bis zu einem Betrag von 100.000 Euro (pro Institut) gesichert sein.

Staatlicher Sparerschutz fällt

Dass der staatliche Sparerschutz künftig wegfällt (laut Entwurf ab 2019), bedeutet für Österreichs Finanzhäuser, dass ihre bisherigen Sicherungssysteme aus gegenseitigen Haftungen bald der Vergangenheit angehören. Das bloße Zusagen von Garantien genügt nach den neuen Standards nicht mehr. Europaweit müssen eigene Einlagensicherungsfonds nach einheitlichen Kriterien aufgebaut werden. Geplant ist, dass die österreichischen Banken in ihren Fonds über zehn Jahre insgesamt rund 1,5 Milliarden Euro einzahlen.

Im Gegensatz zur zukünftigen Regelung müssen hiesige Institute derzeit erst dann Geld für den Schutz von Sparern und Kontoinhabern aufstellen, wenn der Schadensfall mit einer Bankpleite bereits eingetreten ist. In der Zweiten Republik gab es bisher vier Konkurse im Bankensektor: 1995 erwischte es die Bank für Handel und Industrie, 1998 die Diskont Bank und die Riegerbank und 2001 die Trigonbank. Davon waren rund 20.000 Sparer betroffen, für sie mussten 140 Millionen Euro aufgebracht werden.

Das jetzige Modell sieht vor, dass die ersten 20.000 Euro eines Sparers die jeweilige Sektor-Einlagensicherung (Sparkassen, Raiffeisen, Volksbanken, Hypos und Privatbanken) tragen muss. Für Einlagenbestandteile von 20.000 bis 50.000 Euro kann bei Bedarf auch auf die Systeme der anderen Sektoren zurückgegriffen werden. Nur in letzter Konsequenz übernimmt der Staat Teilguthaben von 50.000 bis 100.000 Euro.