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Neues Beamten-Dienstrecht für Richter ein Casus belli

Von Walter Hämmerle

Politik

Kampfansage der Richter und Staats- anwälte an Finz. | Auch Justizministerin stellt sich hinter Standesvertreter. | Wien. Der Beschluss des Bundesmitarbeitergesetzes, das ein einheitliches Dienstrecht für alle öffentlichen Bediensteten auf Vertragsbasis bringen soll, wird immer unwahrscheinlicher - und das gilt nicht nur für diese Legislaturperiode. Zu groß dürfte der Widerstand der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) gegen die Pläne von Finanzstaatssekretär Alfred Finz sein. Wenn es dafür noch eines Beweises bedurfte, so wurde er am Mittwoch beim Bundessektionstag der Richter und Staatsanwälte in der GÖD geliefert.


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Die Gewerkschafter machten bei diesem Anlass deutlich, dass sie nicht gewillt sind, die Einbeziehung ihres Standes in das neue einheitliche Bundesmitarbeitergesetz zu akzeptieren - und zwar unabhängig von der Farbe der jeweiligen Regierungsparteien. Klaus Schröder, der für weitere fünf Jahre als Bundessektionsvorsitzender wiedergewählt wurde, nannte jeglichen solchen Versuch einen "Casus belli", also einen Kriegsgrund.

Rückendeckung erhielten die Standesvertreter von Justizministerin Karin Gastinger, die auf BZÖ-Seite das umstrittene Gesetz mit ausverhandelt. Auch sie will auf einer dienstrechtlichen Sonderstellung von Richtern und Staatsanwälten beharren.

GÖD-Vorsitzender Fritz Neugebauer machte deutlich, dass von einer baldigen Einigung in dieser Frage nicht die Rede sein könne: Das neue Dienstrecht sei nicht zu trennen von der Einbeziehung der Bediensteten auf Landes- und Gemeindeebene sowie der Einführung einer neuen, konkret: höheren, Besoldung für die öffentlichen Bediensteten.

Im Büro von Finanzstaatssekretär Finz will man sich entgegen dieser negativen Signale jedoch nicht entmutigen lassen. Man werde "ganz sicher" einen Gesetzesentwurf vorlegen, heißt es hier gegenüber der "Wiener Zeitung". Nur wann das sein werde, könne man leider nicht sagen.