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Neues EU-"Beschäftigungspaket" für Reform der Arbeitsmärkte

Von Erika Bettstein

Europaarchiv

Auf Vorschlag von EU-Kommissarin Anna Diamantopoulou, zuständig für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, hat die Europäische Kommission im September ein weiteres umfangreiches "Beschäftigungspaket" angenommen. Unter Ausnutzung des günstigen Wachstumsklimas - die EU kann mit einem BIP-Wachstum von 3,4% im Jahr 2000 und von 3,1% 2001 rechnen - will die Kommission erreichen, dass sich Europa "an die Arbeit machen" kann. Das Paket ist das erste seiner Art seit dem Lissabonner Sondergipfel zur Beschäftigung und enthält neue beschäftigungspolitische Leitlinien für die Regierungen aller Mitgliedsstaaten sowie spezifische Empfehlungen, die an einzelne Mitgliedsstaaten gerichtet sind.


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"Für Selbstzufriedenheit ist bei der Reform der EU-Arbeitsmärkte kein Platz", sagt Diamantopoulou in Richtung der politischen Verantwortungsträger in Europa. "Es steht in unserer Macht, EU-weit mehr und bessere Arbeitplätze bei starkem Wirtschaftswachstum und niedriger Inflation zu schaffen. Wir dürfen diese Wachstumschance nicht vertun". Mit der Umsetzung des neuen Beschäftigungspaketes werde "niemand mehr behaupten können, dass Europas Arbeitsmärkte das Wachstum hemmen", ist die EU-Kommissarin überzeugt.

Nach eingehender Analyse der Beschäftigungspolitik und der Beschäftigungslage in den EU-Ländern ist die Kommission der Ansicht, dass die Strukturreformen zwar die Dynamik und die Anpassungsfähigkeit von Europas Arbeitsmärkten gesteigert hätten, dass die Regierungen aber noch mehr tun können - und müssen.

Problem Langzeitarbeitslose

Trotz rückläufiger Tendenz stellen die Langzeitarbeitslosen immer noch fast die Hälfte der Arbeitslosen in der EU, nach wie vor gibt es geschlechtsspezifische Unterschiede bei Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Arbeitsentgelt sowie große regionale Ungleichgewichte.

Die Beteiligung am lebenslangen Lernen sei noch relativ gering, Politiken zur Förderung des "aktiven Alterns" der Erwerbsbevölkerung existierten kaum, gleichzeitig zeichneten sich Engpässe im Arbeitskräfteangebot sowie Qualifikationsmängel ab, lautet die Kritik.

Lob für Österreich

"Es gibt keinen Grund", so Diamantopoulou, "warum wir die hohe Arbeitslosigkeit in irgendeinem europäischen Land weiter als etwas ganz Selbstverständliches einfach hinnehmen sollten. Wir wollen mehr und bessere Arbeitsplätze für alle europäischen Bürgerinnen und Bürger. Wir setzen neue, ehrgeizige Ziele: Beseitigung des Analphabetentums, lebenslanges Lernen für alle, Schluss mit der Armutsfalle."

Diamantopoulou will "hochwertige Arbeitsplätze für hochwertige Arbeitskräfte" erreichen. Die Kommission empfiehlt daher aktive und präventive Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit: Arbeitslose Jugendliche sollen innerhalb von sechs Monaten und arbeitslose Erwachsene innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt der Arbeitslosigkeit einen Neuanfang machen können. Die Fortschritte in den einzelnen EU-Ländern auf dem Weg zu diesem Ziel seien aber recht unterschiedlich. Am erfolgreichsten würden laut Kommission dabei Schweden, Großbritannien, Österreich, Finnland und Luxemburg sein.

In Belgien würde sich ein "relativ uneinheitliches" Bild bieten, Anlass zur Sorge gebe die Situation in Griechenland und Italien. Empfehlungen richtete die Kommission an die Mitgliedsstaaten Belgien, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien und Großbritannien.

Reform der Steuersysteme

Nur Dänemark, Großbritannien und die Niederlande hätten laut Kommission eine umfassende Überprüfung und Reform ihrer Steuer- und Sozialleistungssysteme in Angriff genommen. Spezifische Empfehlungen gab es an die fünf Länder Belgien, Griechenland, Spanien, Finnland und Schweden.

Auch die Reduzierung der Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit komme nur langsam voran: Mit gut 39% 1998 war die durchschnittliche effektive Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit in der EU immer noch um 15 Prozentpunkte höher als in den USA. Neben Österreich wurden hier Empfehlungen an Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Finnland und Schweden gerichtet.

Für lebenslanges Lernen . . .

Angesichts der Herausforderung, eine wettbewerbsfähige, wissensbasierte Wirtschaft aufzubauen, bestehe noch erheblicher Handlungsbedarf im Bereich Qualifizierung und lebenslanges Lernen, wenn Beschäftigungsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit in der neuen Wirtschaft gefördert werden sollen. Die meisten Mitgliedsstaaten müssten erst umfassende Strategien für das lebenslange Lernen entwickeln. Empfehlungen werden für zehn Länder ausgesprochen (Belgien, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Portugal und Großbritannien.

. . . und aktives Altern

Die Unterschiede bei der Erwerbsbeteiligung der Älteren seien ein wichtiger Faktor zur Erklärung der zwischen den Mitgliedsstaaten bestehenden Unterschiede bei den Beschäftigungs- und Arbeitslosenquoten, analysiert die Kommission. Die erforderlichen Maßnahmen müssten auch bei Qualifizierung, Ausbildung und Bekämpfung von Diskriminierungen ansetzen. Die umfassendsten Reformen seien in Österreich, Dänemark, Deutschland, den Niederlanden und Finnland im Gange. Empfehlungen wurden an die fünf Länder Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich gerichtet.

Die größte Nettoarbeitsplatzschaffung in der EU vollzieht sich im Dienstleistungssektor. Hier sind laut Kommission Maßnahmen zur Förderung des Unternehmertums, zur Reform der Steuer- und Sozialleistungssysteme und zur Reduzierung der Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit erforderlich - wie auch Maßnahmen zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwands. Das Beschäftigungsvolumen im Dienstleistungssektor ist in den USA immer noch wesentlich höher (USA: 73,8% der Gesamtbeschäftigung, EU: 66,1%).

An Griechenland und Portugal wurden Empfehlungen zur Förderung des Dienstleistungssektors gerichtet. Zentrale Elemente der Beschäftigungsstrategie seien die Heranbildung qualifizierter Arbeitskräfte und die Schaffung moderner, anpassungsfähiger Unternehmen. Die Kommission vermisst umfassende Anstrengungen zur Modernisierung der Arbeitsorganisation, nur vereinzelt gebe es Ansätze zur Einführung flexiblerer Formen von Arbeitsverträgen. Für Griechenland, Spanien, Luxemburg, die, Niederlande, Portugal und Großbritannien wurden einschlägige Empfehlungen formuliert.

Neue Leitlinien für 2001

Die neuen beschäftigungspolitischen Leitlinien sollen dem nach wie vor bestehenden Bedarf an Strukturreformen auf Europas Arbeitsmärkten zu Gunsten einer integrativen und wettbewerbsfähigen wissensbasierten Gesellschaft entsprechen. Im Jahr 2002 soll deren Umsetzung überprüft werden. 2001 sollen die Mitgliedsstaaten Vorgaben festlegen, um die in Lissabon formulierten Ziele - Beschäftigungsquote von 70% bis 2010 und über 60% für Frauen - auch zu erreichen.

Hoppauf, Sozialpartner

Konkretere Verpflichtungen zur Entwicklung von Strategien für das lebenslange Lernen sollen folgen. Dabei müssten auch die jeweiligen Zuständigkeiten geklärt werden. Die Sozialpartner werden von der Kommission aufgefordert, aktiver an der Umsetzung derartiger Strategien mitzuwirken.

Weitere wichtige Aspekte der Leitlinien sind: die Bekämpfung von Arbeitskräftemangel, Arbeitsmarktengpässen und Qualifikationslücken; die Beseitigung der Armutsfalle, die Vermeidung von "Armut trotz Arbeit" und von Marginalisierung; die Beseitigung des Analphabetentums; höher gesteckte Zielvorgaben für die Bildungspolitik; umfassende strategische Konzepte für aktives Altern und zu Gunsten älterer Arbeitskräfte; höhere Investitionen in die Humanressourcen; Aufbau einer wissensbasierten Gesellschaft durch Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung; Ermittlung und Bekämpfung von Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung; Weiterentwicklung der Chancengleichheitspolitik sowie Festlegung konkreter Zielvorgaben für den Bereich Kinderbetreuung.

Vorlage in Nizza

Artikel 128 Absatz 2 EG-Vertrag sieht vor, dass der Rat im Rahmen einer koordinierten Beschäftigungsstrategie jährlich Leitlinien für die Beschäftigungspolitik der Mitgliedsstaaten festlegt. Diese berichten der Kommission in Form von nationalen Aktionsplänen jährlich über ihre Arbeitsmärkte. Anschließend untersucht die Kommission, inwieweit die Mitgliedsstaaten den Leitlinien nachgekommen sind; gegebenenfalls legt sie dem Rat einen Entwurf für Empfehlungen vor. Der gemeinsame Beschäftigungsbericht wird dem Europäischen Rat auf seiner Tagung in Nizza im Dezember 2000 vorgelegt und die Grundlage der Leitlinien für das nächste Jahr bilden.

Gefördert wird die EU-Beschäftigungsstrategie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, die 2000-2006 vorrangig für die Bewältigung der Beschäftigungsprobleme in den EU-Mitgliedsstaaten eingesetzt werden.