Die Abfallberge steigen. Um deren Verwertung eine neue Basis zu geben, wurde am Dienstagabend das neue Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ, aber auch SPÖ beschlossen. Wesentliche Bestandteile der AWG-Novelle sind für das Umweltministerium, dass der EU-Rechtsbestand übernommen und eine Definition des Abfallbegriffs vorgenommen wurde. Die Arbeiterkammer (AK) hingegen kritisiert den Entwurf und warnt vor den steigenden Müllkosten für die Konsumenten.
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Das Ministerium begrüßt die größere Rechtssicherheit durch die Vereinheitlichung von abfallrechtlichen Bestimmungen, die bisher Ländersache waren. Außerdem sollen die Verfahren bei der Genehmigung von Abfallanlagen "konzentriert" werden. Mitbehandelt werden in Zukunft auch die Genehmigungen gemäß Gaswirtschafts-, Denkmalschutz-, Bundesstraßen-, Elektrizitätswirtschafts-, Naturschutz-, Landesstraßen- und Raumordnungsrecht. Der Landeshauptmann erteilt die Bewilligungen "aus einer Hand". Durch die Zustimmung der SPÖ ist dafür auch die Verfassungsmehrheit gegeben. Der Vorschlag, dass alle Verfahren bei den Bezirkshauptmannschaften anzusiedeln sind, wurde damit nicht angenommen. Bei diesen Verfahren wurde den Umweltanwälten der Länder nun auch Parteienstellung eingeräumt. Das Ministerium betont, dass damit die "Position der Umweltanwälte deutlich aufgewertet" wurde.
Die Wirtschaftskammer (WK) betrachtet das AWG als gut gelungenen Kompromiss. So freut man sich in der Wiedner Hauptstraße darüber, dass es zu Verwaltungsvereinfachungen gekommen ist. Eine bundeseinheitliche Abfalldokumentation für gefährliche und nichtgefährliche Abfälle wird die bisher zersplitterte Nachweisführung ersetzen. Auch werden die Genehmigungsverfahren für kleine Müllverbrennungsanlagen vereinfacht. Die maximale Verfahrensdauer wird von sechs auf vier Monate verkürzt. Das Gesetz komme in seiner Letztfassung durch EU-Konformität und Kappen der Bürokratieauswüchse dem Wirtschaftskammer-Entwurf sehr nahe, frohlockt der WKÖ-Generalsekretär-Stv. Reinhold Mitterlehner. Die AK ist mit dem AWG keineswegs zufrieden. Sie sieht vor allem die Interessen der Wirtschaft und nicht jene der Konsumenten bedient. Mit einfachen Worten bringt es AK-Experte Werner Hochreiter auf den Punkt: "Die Wirtschaft darf es sich richten, die Politik hält sich raus und die Konsumenten dürfen die Zeche zahlen". Einzig bei der Abfallkontrolle ist ein Durchbruch gelungen, betont Hochreiter gegenüber der "Wiener Zeitung". Denn ab 2005 müssen alle Müllsammler und -behandler eine Abfallbilanz vorlegen.
Ein Wermutstropfen ist für ihn hingegen das Genehmigungsrecht. Es leiste vor allem der Liberalisierung Vorschub und werde womöglich die Exporte von Müll begünstigen. Hochreiter beanstandet, dass es wieder einmal verabsäumt wurde, dem ARA-System auf die Finger zu schauen. "Denn die schon jetzt unzureichenden Kontrollen werden weiter reduziert." Die AK wird kein Recht haben, ein Prüfungsverfahren zu beantragen. Der Effekt der Novelle aus AK-Sicht: Die Kosten werden weiter steigen. Schon jetzt zahlt ein Haushalt 225 Euro (3.100 S) pro Jahr für den Hausmüll, durch neue Regelungen könnte sich die Belastung um 50 Euro (700 S) erhöhen.