Das österreichische Telekomgesetz wurde erneuert, von 5G-Netzausbau bis Notfall-Infos am Handy stecken darin spannende Details.
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Im neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) findet sich einiges, was jeden Mobilfunknutzer im Land betrifft. Da wäre etwa die Sache mit dem Notfall-Warnsystem via Mobilfunk. Dabei handelt es sich um Nachrichten, die im Katastrophenfall an alle Handys geschickt werden, die in einem bestimmten Gebiet im Netz eingeloggt sind. Das geschieht unabhängig vom Betreiber, auch ausländische Mobiltelefone würden derart benachrichtigt.
Ist eine Region etwa von Hochwasser oder Lawinengefahr bedroht, können so alle Menschen dort vorab gewarnt werden.
Das System dafür, Cellular Broadcast oder SMS-CB genannt, gibt es bereits seit Längerem, es ist in vielen EU-Ländern schon in Betrieb und müsste eigentlich auch in Österreich laut EU-Verordnung 2022 in Betrieb gehen.
Mobilfunk-Warnsystem kommt nicht zeitgerecht
Nun wurde jedoch gerade einmal per Gesetz erlaubt, dass solche "Massen-SMS" ohne vorherige Zustimmung der Mobilfunk-Kunden im Notfall ausgeschickt werden dürfen. Die behördlichen Zuständigkeiten sowie die technischen Einzelheiten fehlen noch.
Daher meint Peter Schiefer, Unternehmenssprecher von Magenta Österreich, auf Nachfrage der "Wiener Zeitung": "Dass das System Anfang kommenden Jahres in Betrieb geht, wird sich technisch nicht ausgehen, denn es gibt noch keinen Auftrag vom Bund. Wir rechnen eher mit Ende des Jahres 2022 damit."
Von A1-Unternehmenssprecherin Livia Dandrea-Böhm heißt es, es gelte nun, die technischen Voraussetzungen zu schaffen und Schnittstellen zu den Behörden zu definieren. "In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) mit den Betreibern mobiler Netze und den betroffenen Behörden wird das Warnsystem konzeptioniert und implementiert."
Kurz zusammengefasst: Es wird zeitlich eng. 2022 dürfte Österreich somit wieder einmal einen Mahnbrief aus Brüssel bekommen, weil man EU-Vorgaben nicht fristgerecht umgesetzt hat.
Gemeinsame Netznutzung und 5G-Ausbau
Immerhin wurde im neuen TKG die gemeinsame Nutzung von Netz-Infrastruktur endlich bewilligt. Bis zu drei Betreiber dürfen sich fortan einen Standort teilen. Schiefer: "Das spart Kosten, vor allem im ländlichen Raum und macht ökonomisch Sinn." - Zumal im letzten TKG das Auktionsrecht reformiert wurde und Versorgungsauflagen fixiert wurden, damit der ländliche Raum schneller mit Breitband-Internet erschlossen wird. Bei A1 hätte man sich auch noch schnellere und vereinfachte behördliche Genehmigungsverfahren für den Breitband- und 5G-Ausbau gewünscht.
Immerhin, wie die Telekom-Regulierungsbehörde RTR erläutert, es wurde ein "Standortrecht" eingeführt, das einen Rechtsanspruch auf die Errichtung von "Antennentragemasten auf öffentlichem Grund" einräumt.
Das neue TKG habe den 5G-Netzausbau auf stabilere Rechtsgrundlagen gestellt und einige EU-Richtlinien nachgezogen, resümiert Magenta-Sprecher Schiefer. RTR-Chef Klaus Steinmaurer äußert sich ähnlich: Das Gesetz sei "ein wichtiges Fundament für stabile Rahmenbedingungen und Investitionen in den Breitbandausbau ins Österreich".
Hochrisiko-Lieferanten und die nationale Sicherheit
Ein interessanter Punkt im neuen TKG ist übrigens noch der Passus, in dem von "Hochrisiko-Lieferanten" die Rede ist. Gemeint sind Netzkomponenten, etwa von chinesischen Produzenten, die im Verdacht stehen, die Datensicherheit zu unterlaufen. Es gehe dabei nicht nur um datenschutzrechtliche Aspekte, sondern auch darum, dass die Informationssicherheit gewahrt bleibt, so die RTR.
Und wer entscheidet, wer ein Hochrisiko-Lieferant ist? "Das BMLRT kann aus Gründen der nationalen Sicherheit Hersteller von Komponenten eines Netzes für elektronische Kommunikation oder Bereitsteller von Dienstleistungen für solche Netze mit Bescheid als Hochrisikolieferanten einstufen", erläutert die Regulationsbehörde. Allerdings müsste das Ministerium dafür zunächst den "Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen" einbeziehen und ein Gutachten beauftragen. Den Fachbeirat gibt es jedoch noch nicht, für ihn müssen erst zwölf Vertreter aus Ministerien, Interessenvertretungen und Sicherheitsorganisationen nominiert und bestellt werden. - Von der RTR heißt es dazu fast ironisch. "Das könnte sich bis Jänner 2022 ausgehen."