Bei zweitem Kind drohen Nachteile, wenn man sich in Teilzeit befindet. | Ein einziger Tag kann über 14.000 Euro mehr entscheiden. | Wien. Das neue, einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld gilt nicht nur in der Bundesregierung, sondern auch unter vielen Eltern als Meilenstein in der Familienpolitik. Für alle Babys, die seit gestern, 1. Oktober, zur Welt gekommen sind, können Eltern bis zu 28.000 Euro lukrieren - was die Geburtenrate in Österreich gehörig ankurbeln soll. Bei genauerem Hinsehen offenbaren sich jedoch auch einige Tücken, die die neue Variante (siehe Grafik) als nicht so vorteilhaft erscheinen lassen.
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Die "Wiener Zeitung" hat ein paar interessante Fallbeispiele ermittelt.
* Vor allem bei weiteren Kindern können sich für Mütter wie Väter Nachteile ergeben, wenn sie sich wegen eines Kindes in Elternteilzeit befinden und daher weniger verdienen. Dann nämlich könnte sich das Kindergeld nicht vom letzten Vollgehalt (davon werden 80 Prozent pro Monat bezahlt; minimal 1000, maximal 2000 Euro) herleiten.
Laut Büro von Familienstaatssekretärin Christine Marek (ÖVP) ist der Abstand zum Kindergeldbezug vom vorherigen Kind maßgeblich: Es darf kein volles Kalenderjahr zwischen der Geburt und dem letzten Kindergeldbezug liegen.
Ein Beispiel: Eine Frau verdiente bis zur Geburt ihres ersten Kindes 2500 Euro netto. Ihr Kindergeldbezug endete nach einem Jahr am 1. Dezember 2008, danach arbeitete sie in Teilzeit. Nun erwartet sie für 31. Dezember 2009 ihr zweites Kind. Doch nur wenn dieses noch 2009 das Licht der Welt erblickt, profitiert sie von der einkommensabhängigen Variante, weil als Basis das Gehalt von vor der ersten Geburt herangezogen würde. Dies wären zwölf Mal das Maximum von 2000 Euro (zuzüglich könnte der Partner diese Summe zwei Monate lang in Anspruch nehmen).
Kommt das Baby jedoch am 1. Jänner 2010 zur Welt, gab es im ganzen Jahr 2009 kein Kindergeld - weshalb dann das Teilzeitgehalt die Basis wäre. Minimum wären das nur noch 14.000 Euro - statt 28.000 Euro.
* Keine Chance hat aber auch, wer mit längerer Karenz agieren wollte: Laut Staatssekretariat wird nämlich nur eine Karenz bis zwei Jahre nach einer Geburt mit einer Erwerbstätigkeit gleichgesetzt. Will also jemand in Absprache mit dem Arbeitgeber ein drittes oder viertes Jahr anhängen, damit als Basis das einstige Vollgehalt gilt, hat Pech.
Selbstversicherung nötig
* Auch aufpassen muss, wer nach Ende des Kindergeldbezugs weiter in Karenz bleiben will. Immerhin ist ja die einkommensabhängige Variante deutlich höher dotiert als die dreijährige Variante (15.696 Euro); doch will eine Mutter nach zwölf Monaten noch ein weiteres, ihr gesetzlich zustehendes Karenzjahr anfügen, muss sie sich selber versichern. Laut Wiener Gebietskrankenkasse macht dies im Normalfall 341,92 Euro pro Monat aus; in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft kann man sich und sein Kind allerdings gratis mitversichern lassen.
* Vorsicht ist auch beim Antragstellen geboten: Die neue Variante kann erst ab 2010 beantragt werden; wird irrtümlich ein anderes Modell eingereicht, ist ein Umstieg nicht möglich.