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Neues Maklergesetz soll Mieter entlasten

Wirtschaft

Wer ab 2023 eine Wohnung mietet, zahlt keine Maklerprovision mehr. Für die soll der Vermieter gerade stehen.


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Justizministerin Alma Zadic (Grüne) will mit einer langjährigen und wiederholt kritisierten Praxis aufräumen. Ab 2023 soll Schluss damit sein, dass jemand, der eine Wohnung mietet, die Provision für den vom Vermieter eingeschalteten Makler zahlen muss. Zadic hat dazu am Dienstag einen Gesetzesentwurf vorgelegt. In Zukunft sollen Mieter von der Zahlung der Maklergebühr, die sich üblicherweise aus zwei Monatsmieten zusammensetzt, befreit sein.

Wie im Koalitionsabkommen paktiert, soll fortan das Bestellerprinzip gelten. Derjenige, der den Wohnungsmakler beauftragt, soll diesen künftig auch bezahlen, erklärte Zadic vor Journalisten. In Summe gehe es da um rund 50 Millionen Euro pro Jahr. Diese Kosten sollen dann die Vermieter schultern müssen - und nicht mehr die Mieter.

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Vor allem für einkommensschwache Familien und Studierende sei die Maklerprovision eine "enorme finanzielle Herausforderung", betonte Zadic. Jede dritte Mietwohnung werde nach Ende der Befristung neuvermietet, dadurch würden für viele Menschen immer wieder Maklergebühren anfallen. Die Ministerin sprach von einer "großen Ungerechtigkeit", für eine Dienstleistung zu bezahlen, die man nicht selbst in Auftrag gegeben habe.

ÖVP: "Paradigmenwechsel"

Zadic schickt den Gesetzesentwurf ihres Ressorts am Mittwoch in Begutachtung. Geplant ist, dass das Bestellerprinzip nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten nach dem parlamentarischen Beschluss der Novelle gelten soll. Das wäre Ende 2022 oder Anfang 2023. Die Übergangsfrist begründete Johann Singer, Bautensprecher der Volkspartei, damit, dass ein "Paradigmenwechsel" stattfinde, auf den sich die Immobilienbranche einstellen müsse.

Nationalratsabgeordnete Nina Tomaselli von den Grünen sagte, dass die Novelle des Maklergesetzes es ausschließe, das darin verankerte Bestellerprinzip umgehen zu können. So dürfe vom Mieter für eine Wohnung, die inseriert worden sei, keine Provision verlangt werden. Dies gelte auch, wenn Eigentümer oder Hausverwaltung mit dem Makler verflochten seien, so Tomaselli. Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) betonte, dass auch Studierende und Lehrlinge von der Neuregelung profitieren würden.

Bei ihren Gesetzesplänen hat sich die Regierung vor allem an Deutschland orientiert. Dort gibt es das Bestellerprinzip bereits seit sieben Jahren. Zadic rechnet nicht damit, dass die Vermieter die Maklerprovision künftig auf die Miete draufschlagen, wie sie sagte. Auch in Deutschland sei es zu keiner Erhöhung gekommen.

Maklerdienste bald günstiger?

Indes könnten sich die Maklerprovisionen im Zuge der Novelle tendenziell verbilligen, wie aus der heimischen Immobilienbranche zu hören ist. Zumal davon auszugehen sei, dass viele Vermieter auf die Dienste von Maklern in Zukunft wohl verzichten. Mit der sinkenden Nachfrage würden auch die Preise für diese Dienste sinken.

Das Bestellerprinzip war eine jahrelange Forderung von Mieterschutzorganisationen. Auch die Arbeiterkammer (AK) und die SPÖ drängten mehrfach darauf, während aus der Immobilienwirtschaft Widerstand kam. Im Wahlkampf 2019 schwenkte die ÖVP jedoch um und trat ebenfalls für das Bestellerprinzip ein.

AK macht Druck, WKÖ übt Kritik

Die AK wollte sich am Dienstag vorerst nicht festlegen, ob das novellierte Maklergesetz etwas taugt oder nicht. "Noch liegt uns der Entwurf der Regierung nicht vor", so AK-Wohnexperte Thomas Ritt. "Erst wenn er da ist, können wir bewerten", ob die Regelung die Mieter wirklich entlaste oder sie verwässert sei. Die Mieter bräuchten jedenfalls "dringend spürbare Entlastungen, damit Wohnen leistbar wird". Konkret nannte Ritt einen Stopp der Mietenerhöhung im April, ein Aus für Befristungen sowie das Umsetzen von mehr wohnpolitischen Maßnahmen des Regierungsprogrammes.

Indes bringt der Entwurf zum Bestellerprinzip aus Sicht des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) "erhebliche Nachteile" für alle Beteiligten. "Bei näherer Betrachtung gibt es mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Allen voran die rund 5.500 aktiven Immobilienmakler in ganz Österreich und ihre rund 10.000 Mitarbeiter, die durch ein solches Modell ganz erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen müssen", kritisierte WKÖ-Fachverbandsobmann Georg Edlauer. (kle)