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Neues Pressegesetz: Fico rudert zurück

Von WZ-Korrespondentin Carola Palzecki

Europaarchiv

Slowakische Opposition verweigert ihre Zustimmung zu Lissabon-Vertrag. | Pressburg. Am Donnerstag hatte der slowakische Premier Robert Fico noch gut lachen. Sein Entwurf für ein neues Pressegesetz ging in erster Lesung durch. Nur einen Tag später kündigte ein ungewohnt kleinlauter Fico schon deutliche Änderungen bei der umstrittenen Gesetzesvorlage an.


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Damit gab er einer wesentlichen Forderung der von Ex-Premier Mikulás Dzurinda geführten Opposition nach. Diese macht die notwendigen Stimmen für die Ratifizierung des sogenannten Lissabon-Vertrags, der die juristische Grundlage für die durchgreifende Reform der EU darstellt, von einer Neufassung des Gesetzesentwurfs abhängig. Die ursprüngliche Fassung war nicht zuletzt auch von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa heftig kritisiert worden.

Private Ärgernisse

Die Angelegenheit hat offenbar ihren Ursprung in Spekulationen über eine Ehekrise und häufige Seitensprünge des Premiers. Vielleicht hätte Svetlana Ficová sich einfach öfter an der Seite ihres Mannes zeigen sollen, vielleicht hätte Fico selbst weniger innig mit einer mutmaßlichen Geliebten baden sollen, die Presse des Nachbarlandes feixte jedenfalls, und das ließ Fico wohl die Geduld verlieren.

Nun hatte der Premier schon bei seinem Regierungsantritt im August 2006 angekündigt, er werde ein neues Pressegesetz vorlegen, mit dem die geltenden, teilweise noch von 1968 stammenden Vorschriften abgelöst werden sollen. Stutzig machte in diesem Zusammenhang nur, dass auch Kultur-Staatssekretär Ivan Secík für den Entwurf des Pressegesetzes verantwortlich zeichnet. Er wachte in den achtziger Jahre über die kommunistische Linientreue der Presse. Doch nur zu bald wurde deutlich, dass Fico den Bogen überspannt hat. Zu restriktiv, zu dehnbar sei das Pressegesetz formuliert, sagen die Gegner des Entwurfs. Am meisten erzürnt sie das sogenannte "Recht auf Antwort", mit dem sich künftig jeder gegen tatsächliche oder auch nur mutmaßliche Verunglimpfungen durch die Presse zur Wehr setzen können soll.

Ob eine Verunglimpfung vorliegt, entscheidet übrigens das slowakische Kulturministerium. In einer Resolution des Europarats von 1974, abgelöst durch eine Empfehlung aus dem Jahre 2006, ist schon ein "Recht auf Antwort" formuliert, das jeder natürlichen und juristischen Person zusteht. Damit ist nach gängiger Interpretation gerade nicht der Staat gemeint.