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Neues Wohnrecht: Mehr Pflichten für Vermieter

Von WZ Online

Politik

Wien. Neue Pflichten für Vermieter sieht das neue Wohnrechtspaket vor, das der Nationalrat heute Abend beschließt: Der Vermieter hat beispielsweise dafür zu sorgen, dass die Anlagen "im jeweils ortsüblichen Standard erhalten und erhebliche Gefahren für die Gesundheit der Bewohner beseitigt" werden. Allerdings gibt es auch für Mieter Änderungen: Bleibt etwa ein Mieter künftig nach Ablaufen eines befristeten Mietvertrages in der Wohnung, verlängert sich der Vertrag automatisch nur mehr um drei Jahre und nicht wie bisher unbefristet.


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Ist die Gesundheit des Mieters "erheblich" gefährdet, muss der Vermieter künftig sanieren. Sanierungsbedarf besteht beispielsweise bei nicht geerdeten Elektroinstallationen oder bei bleihältigen Wasserrohren. Der Vermieter muss dies allerdings dann nicht tun, wenn sich die Gefährdung durch "zumutbare Maßnahmen" abwenden lässt.

Änderungen gibt es auch im Wohnungseigentumsgesetz beim Miteigentum im Todesfall eines Eigentümerpartners und im Gemeinnützigkeitsgesetz (WGG). Damit können die Genossenschafter von den Mietern bei Gericht zusätzliche Kostenbeiträge erstreiten, wenn die so genannten Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge (EVB) nicht ausreichen.

Im Justizausschuss wurde das Wohnrechtspaket nur mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen. Das BZÖ hat die Zustimmung davon abhängig gemacht, dass in Zukunft auch gemeinnützige Bauträger vom Rechnungshof geprüft werden können. Dafür wurde ein Unterausschuss eingerichtet.

Heftige Kritik an der Wohnrechtsnovelle kam von SPÖ-Bautensprecherin Doris Bures. Die Regierung Schüssel habe den Mietern und Mieterinnen ein "trauriges Abschiedsgeschenk" hinterlassen. Sechs Jahre lang habe die Regierung die Rechte der Mieter sukzessive eingeschränkt und die Kosten für das Wohnen in Rekordhöhe getrieben. Nun werden mit der Wohnrechtsnovelle "geradezu in letzter Minute" weitere Verschlechterungen für die Mieterinnen und Mieter beschlossen, so Bures.

Während 1997 durchschnittlich noch 17 Prozent des Einkommens für die Mietkosten draufgingen, müssen die Mieter heute bereits 30 Prozent ihres Einkommens berappen, verweist Bures auf die Kostenexplosion auf dem privaten Wohnungsmarkt. Die Regierung Schüssel habe in den letzten Jahren den Anwendungsbereich des Mietrechts eingeschränkt, den Kündigungsschutz aufgeweicht, Kettenmietverträge eingeführt, den befristeten Mietvertrag zum Regelvertrag erhoben und das Prozesskostenrisiko eingeführt. Daran werde mit der neuen Wohnrechtsnovelle angeknüpft.

Kritik an der Mietrechtsnovelle 2006 kommt auch von der Arbeiterkammer (AK). Die Novelle bringe Verschlechterungen für die Mieter, während die Vermieter profitieren. So dürfe sich der Vermieter aus den Mietzinsreserven bis zu 40 Prozent entnehmen und müsse diesen Betrag nicht mehr, wie bisher, für Erhaltungsinvestitionen einsetzen. Durch die Kürzung werde es zu starken Mietzinsanhebungen bei Haussanierungen kommen, fürchtet die AK.

Bei Wohnungen in Dachaufbauten und Gebäudezubauten werde es keinen Mieterschutz mehr geben. Dadurch haben diese Mieter zum Beispiel keinen gesetzlichen Anspruch mehr auf Betriebskostenabrechnungen oder Erhaltungsverpflichtungen des Vermieters.

Das Recht auf Mietzinsüberprüfung wird für Mieter von gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen wie bei privaten Vermietern auf drei Jahre verkürzt. Das bedeutet, dass der Mieter nach drei Jahren einen gesetzwidrig überhöhten Mietzins nicht mehr bekämpfen kann, so die AK.