Die Wohnrechtsnovelle 2005 ist auf Eis gelegt, denn es gibt noch einige strittige Punkte. Zudem will das BZÖ dem Entwurf nur zustimmen, wenn alle 190 Gemeinnützigen Bauträger künftig auch vom Rechnungshof geprüft werden.
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Gestern, Dienstag, hätte die Wohnrechtsnovelle den Ministerrat passieren können. Doch das BZÖ legte sich quer. Die Orangen verlangen eine Prüfung aller 190 Gemeinnützigen Bauträger, mit der Begründung, dass diese Wohnbauförderung beziehen, erfuhr die "Wiener Zeitung" . Theodor Österreicher, Direktor des Revisionsverbandes der Gemeinnützigen, hält ein solches Ansinnen für überflüssig und nur mit Verfassungsmehrheit durchsetzbar: "Das wäre einmalig. Außerdem werden bereits 40 Gemeinnützige vom Rechnungshof geprüft." Die restlichen 140 sind der Kontrolle der Landesbehörden unterworfen. Die Gemeinnützigen Baugesellschaften halten die Novelle für überfällig. Derzeit, erläutert der Verbandsdirektor, fehle eine verbindliche Regelung, wie die Abrechnung in Mischhäusern zu erfolgen hat: Denn die Mieter müssten Finanzierungs- und Betriebskosten nach einem nicht mehr gültigen Aufteilungsschlüssel berappen, die Wohnungseigentümer hingegen nach jenem des Wohnungseigentumgesetzes. Ein weiterer Knackpunkt ist die Sanierung von alten Wasser- und Stromleitungen gegen den Willen der Mieter. Gerhard Steller, Obmann der Immobilientreuhänder, hält diesen Punkt für problematisch. Er könnte zum Sanierungszwang führen und viele Wohnungen in Baustellen verwandeln. "Die Kosten hat der Mieter zu tragen, das ist für alte Leute oft nicht mehr finanzierbar", so Steller.