Die Erläuterungen im Steuerreformpaket sind trockene zwei Zeilen lang: "Die Regelungen stellen ein Maßnahmenbündel dar, durch das der Steuersatz für Gastronomieumsätze mit 1. Jänner 2001 von 14% auf 10% abgesenkt wird." Mit diesem kurzen Hinweis wird das Ende einer der unpopulärsten und aufwendigsten gesetzlichen Maßnahmen eingeläutet, die im Sommer dieses Jahres Konsumenten wie Unternehmer gleicher Maßen auf die Barrikaden gebracht haben. Mit Jahreswechsel heißt es für die berüchtigte "Schnitzelsteuer" wieder "Kommando zurück". Würstelstände wie 3-Hauben-Tempel können ihre Verkaufspreise wieder reduzieren.
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Die unerfreuliche Steuererhöhung, die dem Budget im nächsten Jahr an die 2,8 Mrd. Schilling Zubrot einbringen sollte und mit 1. Juni dieses Jahres in Kraft gesetzt worden war, hat nicht nur die Verbraucher verärgert, sondern bei der Steuerabrechnung vor allem in den Klein- und Mittelbetrieben (KMU) Chaos und Mehrarbeit verursacht.
In vielen Betrieben mussten die Kassensysteme unter Zeit- und Kostendruck umgestellt werden, und dies gerade in der sommerlichen Tourismusperiode. Die Umsatzsteuer-Erhöhung war überfallsartig dekretiert worden - buchstäblich über Nacht.
Enorme Umstellungskosten
Mit verschiedenen Toleranzerlässen versuchte das Finanzministerium die Situation zu entschärfen, verursachte aber gerade dadurch neuerlich Konfusionen, so dass mehrmals erleichternde Übergangsfristen zugestanden werden mussten.
Nach Meinung der Wirtschaftskammer lassen sich die betrieblichen Kosten für die Adaptierung des Rechnungswesens und die Umstellung der Inkassosysteme nicht annähernd abschätzen, dürften jedenfalls gewaltig gewesen sein.
Aber auch die Finanzverwaltung selbst hatte mit dem Wechsel der Prozentsätze nicht viel Freude. "Wer soll das prüfen", heißt es aus dem Kreise der Steuerprüfer; man ist dort geneigt, über diese Monate prüfungsmäßig einfach "drüber zu fahren".
Ab Jänner wieder 10%
Zumal die Uhren ab Jänner 2001 wieder zurückgedreht werden. Das Reformpaket 2001 verheißt den Steuerzahlern eine völlige Rückkehr zur Rechtslage vor dem 1. Juni 2000. Die Abgabe von Speisen und Getränken im Rahmen von Restaurationsumsätzen und das ortsübliche Frühstück im Preis einer Beherbergung wird künftig wieder nur mit 10% Umsatzsteuer pflichtig sein.
Im Agrarbereich sinkt die Umsatzsteuer für den Ab-Hof-Verkauf von Wein von 14% auf 12%, und auch für die pauschalierten Land- und Forstwirte wird wieder die frühere Regelung gelten.
Probleme zu Silvester
Die Verminderung der Umsatzsteuer gerade zum Jahres-wechsel kann freilich vor allem für jene Betriebe Probleme mit sich bringen, die in der Silvesternacht Konsumationen umsetzen, weil sie eigentlich die Umsätze vor Mitternacht (14%) von jenen danach (10%) auseinander halten müssten. Bei den Steuersatz-Erhöhungen früherer Zeiten hat die Finanz den Silvesterumsatz toleranzhalber stets dem (steuerniedrigeren) alten Jahr zugerechnet. Dies wäre heuer frei-lich kontraproduktiv.
Toleranzerlass als Übergang
In einem soeben veröffentlichten Erlass hat das Ministerium jetzt einer besonderen Toleranzlösung zugestimmt.
Demnach können Betriebe ihre Kassensysteme bereits vor dem Jahreswechsel, nämlich in der Zeit vom 15. bis zum 31. Dezember 2000 umstellen lassen und dann ab Umstellung sofort den niedrigeren 10%-Satz anwenden, somit noch vor dem eigentlichen Inkrafttreten der Neuregelung. "Wir haben da was gut zu machen", heißt es im Ministerium. Nicht unwahr: Die neuerliche Umstellung der Systeme bedeutet für die Unternehmen heuer eine doppelte administrative Kostenschraube.
Vorsteuer bei Diäten
Die Änderung des Umsatzsteuersatzes ab Jänner hat übrigens auch noch Auswirkungen an einer Nebenfront. Während aus den amtlichen inländischen Reisetagesgeldern (maximal 360 Schilling täglich) die Vorsteuer derzeit noch mit 14/114 (also 44,21 Schilling) herausgerechnet werden kann, sinkt der Rechenfaktor ab Jahreswechsel wieder auf 10/110, also auf 32,73 Schilling.