"Es geht uns vor allem und ausschließlich um sexuellen Missbrauch von Jugendlichen", so VP-Klubobmann Andreas Khol bei der Präsentation der Nachfolgeregelung für den vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehobenen Homosexuellen-Paragraphen 209. Gerade dies kritisierte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim: "Völlig grotesk" sei die Verquickung des § 209 mit einer Novellierung des Sexualstrafrechts.
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Besonderen Wert legte VP-Klubchef Khol auf den Umstand, dass der VfGH ausrücklich die Notwendigkeit einer Ersatzregelung in seinem Erkenntnis zur Aufhebung betonte, indem er den Bearf für ein Schutzalter hervorhob. Die Neuregelung trifft nun keine Unterscheidung mehr zwischen hetero- und homosexuellen Beziehungen und führt als neue Altersgrenzen 16 und 18 Jahre an.
Bis zum 16. Lebensjahr sollen sowohl "sexuell noch nicht reife Jugendliche vor Ausnutzung ihrer mangelnden Reife durch eine altersbedingte Überlegenheit des Verführers" als auch "vor der Ausnutzung einer Zwangslage" geschützt werden. Für beide Delikte ist ein Strafrahmen bis zu einem Jahr vorgesehen. Für sexuelle Kontakte gegen Entgelt gilt als Schutzalter 18 Jahre bei einem Strafrahmen bis zu 3 Jahren. Mit dieser Regelung wurde auch einer für den kommenden Herbst erwarteten EU-Vorgabe Rechnung getragen; erstmals wird dadurch der Täter zur Verantwortung gezogen.
Da das geltende Strafrecht für unter 14-Jährige ausreichend Schutz bietet, soll nun durch diese Neuregelung eine "Lücke im Sexualstrafrecht" - so VP-Justizsprecherin Maria Fekter - geschlossen werden. Für Khol sollen die Eltern durch diese keinesfalls aus der Verantwortung gelassen werden. Dass die Verstöße als Offizialdelikt gehandhabt werden, begründete der VP-Klubobmann mit der allzu leichten Erpressparkeit von Tätern im Fall eines Antragsdeliktes.
Mit der Notwendigkeit, rasch klare und eindeutige Verhältnisse nach dem Urteil des VfGH zu schaffen, begründete FP-Justizsprecher Ofner gegenüber der APA das Vorgehen der beiden Regierungsparteien. "Plausible" Schutzbestimmungen sollten an die Stelle des umstrittenen § 209 treten. Der nun neugeschaffenen Tatbestand der Ausnützung mangelnder Reife unter 16-Jähriger gehe auf seine persönliche Anregung zurück.
Kritik an der Vorgangsweise der Regierung kam von der Opposition. So kritisierte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim in seiner gestrigen Pressekonferenz vor allem die "völlig groteske" Verquickung des Paragraph 209 mit einer Novellierung des Sexualstrafrechts. Es sei "völlig an den Haaren herbeigezogen", dass der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom Bedarf einer Ersatzregelung für den Homosexuellen-Paragraphen ausgegangen sei. Jarolim, der darauf verwies, dass eine Arbeitsgruppe zur Reform des Sexualstrafrechts von der Regierung 1999 "abgedreht" worden sei: "Selbstverständlich ist die sexuelle Ausbeutung von Jugendlichen ein Thema, dem man sich nicht verschließen kann", bis vor kurzem hätten die VP und FP allerdings nicht ein einziges Wort über einen Reformbedarf verloren. Die jetzt im "Husch-Pfusch" präsentierten Reformvorschläge seien schwammig, zudem wüsste keiner, ob sie ins Gesamtkonzept passten.