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Der Netflix-Film "Enola Holmes" ist vermutlich die Entdeckung des heurigen Fernsehjahres. Ein Film, sprudelnd vor Witz, Esprit und exzellenter Schauspiellust, von dem man sich eines wünscht: Gebt diesem brillanten Team bitte eine eigene Serie! Alles gut also? Mitnichten. Denn Netflix wird nun vom Conan Doyle Estate geklagt, ebenso wie der Penguin Verlag und auch Nancy Springer, Autorin der Buchvorlage, deren Bücher jahrelang ungehindert erschienen. Aber kaum kommt das große Streaming-Geld ins Spiel, wachen alle auf und strecken ihre Köpfe nach oben wie eine Horde Meerkatzen.
Nun ist es so: Der Conan-Doyle-Estate verwaltet das wirtschaftliche Erbe von Sherlock-Holmes-Autor Conan Doyle. Seine Aufgabe: Alles rausholen, was den Nachkommen des Autors zusteht. Das ist ihr gutes Recht. Allerdings sollte man doch bei allem auch das rechte Maß im Auge behalten. Man kann nur mutmaßen, aber der ursprüngliche Autor wäre vermutlich begeistert von der Idee des Enola-Spin-offs. Die Aufgabe des Estates ist nämlich nicht, alles an Weiterentwicklung zu verhindern, was entfernt auf dem Werk des Autors basiert. Es kann nicht sein, dass ein weltweit rezipiertes Werk von vor hundert Jahre derart ausgelegt wird, dass niemand jemals etwas dazu erfinden darf. Das ist eine unzulässige Beschneidung der literarischen Kunst, die eigentlich nicht hinnehmbar ist. Das ist nur Wasser auf die Mühlen jener, die das alte Urheberrecht in Zeiten des Internets für völlig überholt halten.