Künftig beträgt die Ausgleichszulage 1.110 Euro im Monat. Damit nähert sich der Wert der "erarbeiteten" Medianpension von 1.136 Euro.
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Sie sind jedes Jahr im Frühherbst, wenn es um die Pensionserhöhungen geht, in aller Politikermunde: die Mindestpensionisten. Das sind die Bezieher einer sogenannten Ausgleichszulage, denen 2023 die Regierung eine Pensions- bzw. Einkommenserhöhung bis 10,2 Prozent zugesteht. Exakt 194.753 Ausgleichszulagen wurden laut den Daten der Sozialversicherung im Dezember des Vorjahres in der gesetzlichen Pensionsversicherung (das sind Arbeiter, Angestellte, Bauern, Selbstständige, Bergbau, nicht aber Beamte) gezählt.
Der Ausgleichszulagen-Richtsatz, das ist die höchste "Mindestpension", beträgt heuer maximal 1.030 Euro brutto im Monat. 2023 werden es laut Sozialministerium 1.110 Euro monatlich sein. Die Sozialhilfe erhöht sich übrigens im selben Ausmaß.
Ausgleichszulage heißt im Regelfall, dass eine niedrige Eigenpension, die wegen kurzer Erwerbszeit, wegen langer Zeit von Müttern daheim oder wegen Teilzeit nicht höher ausfällt, mit einer staatlichen Leistung auf 1.030 Euro im Monat erhöht wird, daher "Ausgleichszulage". Insgesamt zahlt der Staat dafür in Summe jährlich rund eine Milliarde Euro.
Im Schnitt 343 Euro Ausgleichszulage im Monat
Die Ausgleichszulagen lagen im Vorjahr bei den gesetzlichen Pensionsversicherungsträgern im Durchschnitt bei 343 Euro im Monat. Um diesen Betrag wird die Eigenpension vom Staat mittels Aufzahlung "aufgefettet".
In Relation betrachtet, gibt es viele Ausgleichszulagenbezieher bei den Bauern im Ruhestand. Von den rund 194.000 entfielen 29.064 auf Landwirte. Die zahlenmäßig größte Gruppe entfällt naturgemäß aber auch auf die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) mit immerhin 121.709 Arbeitern, die eine Ausgleichszulage bezogen haben, sowie 29.871 Angestellten, in Summe also 151.580.
Allerdings hat der Ende des Vorjahres aus Protest zurückgetretene Leiter der Alterssicherungskommission, Ex-Sektionschef und Sozialminister, Walter Pöltner, schon im Vorjahr vor einem Irrglauben gewarnt: "Nicht jeder, der eine kleine Pension hat, ist arm." So gibt es vor allem Bezieher sogenannter zwischenstaatlicher Pensionen, die nur kurz in Österreich gearbeitet haben, dadurch gemäß Versicherungsprinzip einen Anspruch auf eine niedrige Eigenpension erworben haben und in ihrem Heimatland eine reguläre Pension erhalten. Deren Zahl wird mit mehr als 200.000 beziffert. Auch diese Bezieher einer zweiten Pension profitieren grundsätzlich von einer sozialen Staffelung, bei der niedrigere Pensionen, wie nun für 2023 geplant, stärker angehoben werden.
Staffelung höhlt das Versicherungsprinzip aus
Von Pöltner wie auch vom Generaldirektor der PVA, Winfried Pinggera, ist in der Vergangenheit bereits gewarnt worden, dass mit der ständigen sozialen Staffelung der Pensionserhöhungen wie in den vergangenen Jahren das Versicherungsprinzip ausgehöhlt werde. Bei dem richtet sich die Höhe der Pension nach den zuvor gezahlten Beiträgen vom Erwerbseinkommen. Wer länger arbeitet oder mehr verdient, erhält eine höhere Pension.
Mit der Sozialleistung des Staates in Form der Ausgleichszulage rückt diese an die erarbeiteten Pensionen heran. Nach Daten der PVA lag die Medianpension insgesamt bei 1.136 Euro im Monat. 50 Prozent der Pensionen lagen über diesem Wert, 50 Prozent unter diesem Wert. Mit einem Richtsatz von 1.110 Euro für Ausgleichszulagen liegt dieser nur mehr 26 Euro unter dem Medianwert.
Die weitaus kräftigere Anhebung der Ausgleichszulagen wird, wie auch jetzt von der Regierung, als Beitrag zur Bekämpfung der Armut gesehen, damit Betroffenen zumindest diese Leistung im Monat für das tägliche Leben zur Verfügung steht. ÖVP und Grüne wollen damit auch auf die Preisanstiege bei Grundnahrungsmitteln reagieren.