Strafrechtsexperten: Entschlagungen von Schmid haben keinen Einfluss auf möglichen Kronzeugenstatus.
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Das große Schweigen von Thomas Schmid im ÖVP-Untersuchungsausschuss mag viele überrascht haben - Strafrechtler offenbar weniger. "Es hätte mich eine Aussage überrascht", sagt etwa Alois Birklbauer, der das Strafrechts-Institut an der Universität Linz leitet. Und auch Robert Kert vom Institut für Wirtschaftsstrafrecht an der WU Wien kann das Vorgehen des ehemaligen Öbag-Managers nachvollziehen. "Der U-Ausschuss ist kein Strafverfahren und auch kein Teil des Strafverfahrens, dessen muss man sich bewusst sein", sagt Kert.
Noch ist Schmid kein Kronzeuge in dem weit verästelten Verfahren. Es ist unklar, ob Schmid einen diesbezüglichen Antrag mittlerweile gestellt hat. Sicher ist nur: Er bietet ihm potenziell die Chance, straffrei aus der Sache herauszukommen.
Risiko von Fehlern
Die ÖVP sowie der von Schmid belastete Ex-Kanzler Sebastian Kurz haben ihrem langjährigen und nun anscheinend geständigen Mitstreiter öffentlich (sowie auch in Hintergrundgesprächen) die Glaubwürdigkeit abgesprochen. Verwiesen wurde auch darauf, dass ein Beschuldigter nicht unter Wahrheitspflicht stehe. Daher erwarteten auch einige Abgeordnete, dass Schmid den Auftritt vor dem U-Ausschuss dazu nützen könnte, seine Aussagen vor der Staatsanwaltschaft zu wiederholen, diesmal aber unter Wahrheitspflicht als Auskunftsperson, um seine Position zu stärken.
Sowohl Kert als auch Birklbauer betonen aber, dass dies nicht seine Chancen auf Erlangung des Kronzeugenstatus erhöht hätte. "Außerhalb des Strafverfahrens ist es nicht relevant, ob er etwas sagt oder nicht", so Kert. Für die Beurteilung zähle lediglich seine Aussage vor der Staatsanwaltschaft sowie im Fall einer Anklage jene vor Gericht. Das Risiko, als Auskunftsperson einen Fehler zu begehen, sei gegeben. "Es ist besser, man sagt nichts, als man sagt etwas Falsches", sagt Birklbauer.
Im Fall einer Anklage muss sich ein Kronzeuge dann nicht nur den Fragen einer Richterin und eines Staatsanwaltes stellen, sondern auch den Fragen der Beschuldigten, die naturgemäß ein Interesse daran haben, die belastenden Aussagen in Zweifel zu ziehen. Im U-Ausschuss wäre es nun zu der Situation gekommen, dass Abgeordnete der ÖVP, die als Partei in dem Verfahren Beschuldigtenstatus hat, bereits während der laufenden Ermittlungen Fragen an Schmid hätten richten können. Und die ÖVP wollte auch nicht dem Ersuchen der WKStA nachkommen, das Fragerecht einzuschränken.
Es ist anzunehmen, dass den Korruptionsermittlern das Stakkato an Entschlagungen durchaus recht war - im Gegensatz zu den Abgeordneten.(pak/sir)