Patzelt: "Wenn man Haft will, soll man es so nennen." | Wien. Sowohl die neuen Bestimmungen zur Mitwirkungspflicht, zu Schubhaft als auch zur geplanten "objektiven Rechtsberatung" stoßen bei Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International Österreich, auf herbe Kritik.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 13 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Gegen die Mitwirkungspflicht der Asylwerber sei nichts einzuwenden. "Ich bin für alles, was die Verfahren beschleunigt", sagt Patzelt zur "Wiener Zeitung". Voraussetzung seien vernünftige Unterkünfte und fixe Zeiten, zu denen die Asylwerber jederzeit zu Befragungen geladen werden können. Aber nach Amtsschluss ab 17 Uhr sollten die Asylwerber hingehen können, wohin sie wollen. Patzelt sieht in der 24-Stunden-Anwesenheitspflicht eine Art Freiheitsberaubung. "Wenn man Haft haben will, dann soll man es auch so nennen."
Auch die Schubhaftregelung erinnert ihn an Nötigung. Diese sei dazu da, eine geplante Abschiebung zu sichern - dazu reichten bis zu drei Tage. Anhaltungen über Monate seien menschenrechtsverletzend.
Was die Rechtsberatung der Asylwerber betrifft, so könne diese niemals objektiv sein. Patzelt bemängelt, dass für die Rechtsberatung viel zu wenig Geld vorgesehen sei. Obwohl Österreich dafür EU-Mittel erhält, weil sie die Umsetzung einer völkerrechtlichen Verpflichtung und einer EU-Rchtlinie ist. Foto: apa