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Von Heinz Irrgeher

Gastkommentare
Dr. Mag. Heinz Irrgeher hat Jus und Musikwissenschaften studiert und war neben seiner leitenden Tätigkeit im Bankbereich einige Jahre Aufsichtsrat der Wiener Volksoper.Foto: Foto Fayer
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Wie bei der Kunsthalle Wien blieb auch bei den Bundestheatern | ein interner Untersuchungsbericht streng geheim.


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Der Bundestheaterverband mit seinen Theatern wurde kürzlich einer Evaluierung unterzogen. Gekostet hat das laut Opposition 550.000 Euro; Ergebnis sind insgesamt 133 Vorschläge für Einsparungen in Höhe von 12,4 Millionen Euro. Schon am 6. Dezember 2011 wurde die Novelle für das Bundestheaterorganisationsgesetz, mit dem die Empfehlungen der Evaluierung umgesetzt werden sollten, im Ministerrat abgenickt. Wie Ministerin Claudia Schmied im Parlament anlässlich der Beschlussfassung am 29. März über das novellierte Bundestheatergesetz erklärte, stünden fünf Zielsetzungen im Vordergrund: klare Aufgabenverteilung der Aufsichtsräte, Neufassung der Abberufungsklausel (von Aufsichtsräten), Klarstellung des Dirimierungsrechtes, Einführung eines öffentlichen Publikumsgesprächs sowie Umbenennung des Theaterservice in "Art for Art".

Also: Die Neuregelung der Kompetenzen des Aufsichtsrats (AR) - Oper, Volksoper und Burg, auch die Holding hat einen - ändert nichts daran, dass es sich bei diesen ARs um die unnötigsten handelt, die ich je kennengelernt habe. Ich spreche aus Erfahrung, da ich dem Volksopern-Aufsichtsrat die ersten vier Jahre angehört habe. Zu den wichtigsten Kompetenzen eines AR gehören normalerweise die Bestellung der Geschäftsführung und die Genehmigung des Budgets. Bei den Theatergesellschaften aber wird der künstlerische Geschäftsführer von der Ministerin, der kaufmännische vom Holdingchef bestellt. Das Budget darf der AR zwar beschließen, aber wenn jenes Mitglied des AR, das vom Finanzministerium entsandt wird, dagegen ist, können sich jene AR-Mitglieder, die dafür sind, auf den Kopf stellen - der Beschluss wandert in den Kübel.

Waren Aufsichtsräte früher auf die Dauer der Funktionsperiode bestellt, können sie nun von einem Tag auf den anderen abberufen werden. Begründung Schmied: Der Gesellschafter, also sie, muss Vertrauen zu seinen Vertretern im AR haben. Heißt: Wenn kein Vertrauen mehr da ist, kann man sie feuern. Und zwar sofort. Kritik sollte man sich daher gut überlegen, sonst ist es vorbei mit Regiekarten und dem allerdings sehr bescheidenen Sitzungsgeld.

Die "Einführung des Publikumsgespräches", das es ja eigentlich eh schon gibt und also weiter geben wird, heißt in Wirklichkeit Abschaffung des Publikums-Aufsichtsrats im Holding-AR, wo er weitab von jedem Theater wirklich nichts verloren hatte - sein Verlust ist verkraftbar.

Und wie viele Euros bringen diese Maßnahmen? Nicht einen. Wahrscheinlich stecken die Millionen in den anderen 128 Vorschlägen. Die aber wieder sind so geheim, dass sie nur die Kultursprecher der Parlamentsparteien erfahren durften, ursprünglich übrigens auch nicht alle. Man müsse die Bundestheater mit ihren Betriebsgeheimnissen vor ihrer Konkurrenz schützen und wolle im Übrigen mit diesen Berichten niemanden überfordern.

Danke. So elegant wurde den Abgeordneten zum Nationalrat noch nie gesagt, dass sie von Theaterkultur nichts verstehen. Sie haben daher auch - mit Ausnahme der Grünen - dem Gesetz dankbar zugestimmt.