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Niederlage für Ed Fagan

Von Dieter Friedl

Wirtschaft

Seit fast fünf Jahren läuft die Abwicklung der Seilbahnkatastrophe von Kaprun. Es geht um Versicherungsleistungen in Höhe von 23,3 Mio. Euro, die von der Generali aufzubringen sind. Das Strafverfahren läuft noch, Zivilprozesse müssen warten. US-Anwalt Ed Fagan ist mit einer Sammelklage abgeblitzt. Bisher verdienen vor allem die Rechtsanwälte an dem Unglück.


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Der Versicherungsfall Kaprun - 155 Tote bei einem Seilbahnunglück im Dezember des Jahres 2000 in Österreich - könnte nun doch langsam zu einem Ende kommen. Die Causa Kaprun wirft für die Versicherungswirtschaft eine Vielzahl von Problemen auf. Für die österreichische Generali-Versicherung ist es ein Fall, der noch immer ungelöst ist. Bei ihr ist die Seilbahngesellschaft mit insgesamt 23,3 Mio. Euro abgesichert, lediglich Teile der Versicherungssumme wurden bereits ausbezahlt.

Etwa die Hälfte der Anspruchsberechtigten (rund 300 Personen) haben vorerst einmal ein Trauergeld in Höhe von je 7.300 Euro angenommen (insgesamt 2,2 Mio. Euro). Begräbniskosten und Rentenzahlungen im Ausmaß von 4,2 Mio. wurden ausbezahlt.

Durch die Länge des Verfahrens beginnen allerdings die Verfahrenskosten einen wesentlichen Teil der Versicherungssumme aufzufressen. Allein für die Rechtsanwälte dürften 3 bis 4 Mio. aufgewendet werden müssen. Rund 20 Personen haben ihre Klagen nicht rechtzeitig eingebracht, damit die Verjährungsfrist versäumt und fallen deshalb durch den Rost.

In welchem Ausmaß sich die Trauergeldzahlungen zu Buche schlagen werden, muss noch geklärt werden. Der Fall Kaprun könnte auch dazu führen, dass künftig höhere Schmerzens- und Trauergeldzahlungen geleistet werden müssen als bisher.

Die Zivilprozesse wurden vorläufig ausgesetzt

In Österreich ist im Moment alles blockiert. Ein Strafprozess gegen einige Verantwortliche an der Katastrophe endete mit einem Freispruch, derzeit läuft ein Berufungsverfahren. Ivo Greiter, der Rechtsvertreter für die Hinterbliebenen von 10 japanischen Opfern rechnet im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" noch heuer mit einer Entscheidung. Alle Zivilprozesse wurden bis zu dieser endgültigen Entscheidung ausgesetzt.

Zumindest an der internationalen Front ist Entspannung eingetreten: US-Anwalt Ed Fagan, der versucht hatte für 117 Angehörige von Opfern in den USA eine Sammelklage einzubringen, ist mit diesem Vorhaben vor kurzem endgültig gescheitert. Das Höchstgericht in den USA, der Supreme Court, hatte entschieden, dass es keine Sammelklagen geben dürfe.

Klagen, die für die acht US-Opfer in den USA eingebracht wurden, sind davon allerdings nicht betroffen. Dabei wird jedoch nicht versucht, die Betreibergesellschaft Kaprun vor den Kadi zu bringen. Vielmehr soll von Firmen, die über Vermögen in den USA verfügen und am Bau der Seilbahn beteiligt waren (Siemens, Bosch), exorbitante Schadenszahlungen in Höhe von mehreren Millionen Dollar eingefordert werden.

In Österreich läuft die Causa Kaprun aber auch noch auf einer zweiten Schiene: Unter Führung des Chefs der Notenbank, Klaus Liebscher, wurde eine Vermittlungskommission ins Leben gerufen, die zuerst einmal für Rechtssicherheit sorgen soll. Danach könnte dann auch noch ein Fonds eingerichtet werden, der für die Geschädigten über die Versicherungssumme hinausgehende Geldmittel aufbringen könnte.

Liebscher zur "Wiener Zeitung": "Wir sind zwar hinsichtlich der Rechtssicherheit in vielen Sitzungen um einiges weitergekommen. Wie zusätzliche Mittel aufgebracht werden können, werden wir zu einem späteren Zeitpunkt klären. Schnell wird das alles aber nicht gehen, alle Anwälte unter einen Hut zu bringen, ist nicht leicht!"