Unklarheit über Änderungen in der Bauordnung bei Geruchsemissionen.
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St. Pölten. Als eines der letzten Bundesländer passt nun Niederösterreich die Bautechnikvorschriften an die anderen Bundesländer an. Im Zuge dessen wird die gesamte niederösterreichische Bauordnung auf neue Beine gestellt. Allerdings gibt es dazu vorerst einmal nur den Entwurf des ÖVP-Klubs im Niederösterreichischen Landtag, aber auch die zuständige Landesrätin Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (Team Stronach) arbeitet an einem Entwurf. Beschlossen soll dieses Konvolut im Herbst werden.
ÖVP-Klubobmann Klaus Schneeberger sprach von einer Normenflut, die bereinigt werden müsse. So gebe es 129.000 Normen, monatlich kämen 209 dazu. Hier soll eine Bereinigung kommen, vor allem um die Baukosten zu senken. Künftig werden "Regeln der Technik" statt "Stand der Technik" gefordert sein, denn "Stand der Technik" definiere den jüngsten Entwicklungsstand und führe zu überbordenden Vorschriften.
Gleichzeitig beabsichtigt die ÖVP aber, auch andere Vorhaben mit der Bauordnung umzusetzen. So soll Kinderlärm künftig keine schädliche Emission mehr darstellen. Das bedeutet, dass Anrainer dagegen auch nicht mehr vorgehen können.
Eine ähnliche Änderung könnte auch bei Geruchsemissionen von landwirtschaftlichen Betrieben angedacht sein. Damit wäre etwa die Umwidmung einer landwirtschaftlichen Fläche in einen Schweinemastbetrieb - der bekanntlich zu einer erheblichen Geruchsbelästigung führen kann - möglich, ohne dass Anrainer Einspruchsmöglichkeiten hätten. Die Widmung selbst wird in der Raumordnung geregelt.
Aus dem ÖVP-Klub hieß es dazu zur "Wiener Zeitung": "Das ist sicher nicht vorgesehen. Die Parteistellung wird in der Bauordnung nicht geändert." Demnach hätten Anrainer im Umkreis von 14 Metern weiterhin Parteistellung und könnten im Verwaltungsweg wie bisher vorgehen.
Demnach gilt weiter: 1. Instanz der Bauordnung ist der Bürgermeister, 2. Instanz ist die Gemeindevertretung, als dritter Schritt ist eine Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht möglich. "Da ist keine Einschränkung geplant", versicherte der ÖVP-Klub.
Sie kenne den Entwurf der ÖVP nicht, sagte die grüne Klubobfrau Helga Krismer. Allerdings reagierte sie sehr verärgert, als sie auf mögliche Erleichterungen bei Geruchsemissionen angesprochen wurde. Denn sie habe vor einigen Jahren erwirkt, dass in der Raumordnung eine Geruchszahl festgeschrieben wurde. Es gebe internationale Normen - und Gerüche seien sehr leicht messbar, sagte Krismer. Früher habe die "örtlich zumutbare Geruchsemission" gegolten. Allerdings fehle in der Raumordnung noch die vorgeschriebene Verordnung der Landesregierung, mit der diese Zahl genau festgelegt werde. "Die Regierung ist hier seit Jahren säumig", sagt Krismer und vermutet ein Kalkül dahinter.
Und hier wiederum könnte die Bauordnung ins Spiel kommen. Aber - wie gesagt - die ÖVP versichert, dass sie die Parteistellung nicht ändern wolle.
Außerdem sieht der ÖVP-Entwurf vor, dass Beschwerden keine aufschiebende Wirkung mehr haben sollen, sodass der Bauwerber mit einem bestehenden Bescheid die Arbeiten durchführen kann. Der nachträgliche Einbau von Liften soll erleichtert werden. "Abbruch von Gebäuden, Errichtung von Schwimmteichen, etc. werden künftig weder anzeige-, melde- noch bewilligungspflichtig sein" und "wir wollen die Einführung eines Prüfingenieurs", sagte Klubobmann Schneeberger.