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"Nimm dir, was du brauchst"

Von Daniel Bischof

"Heute im Café Landtmann gespeist. Fürstlich. 56 Euro", schrieb die Angeklagte ins Tagebuch.
© Eyevine/Evening Standard

Prozess um Schriftstellerin, die sich Erbe eines Mannes erschlichen haben soll. Bankberater schildert "unüblichen Vorgang".


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Wien. Es geht ums Erbe. Ums Geld. Um Sparbücher, Schmuck, Münzen, Wandteller und einen Teppich. Mehr als 200.000 Euro sollen die Sachen wert sein. Am Dienstag drehte sich bei einem Prozess am Wiener Straflandesgericht alles um sie. Denn rechtmäßig soll das Erbe des 2015 an einem Gehirntumor verstorbenen J. nicht verteilt worden sein, so die Staatsanwaltschaft Wien. Die 61-jährige B. soll es sich unter den Nagel gerissen haben. Sie muss sich vor einem Schöffensenat wegen schweren Betruges und Diebstahls, Untreue und der Fälschung besonders geschützter Urkunden verantworten.

Sie sei nicht schuldig, bekannte die Angeklagte zu Prozessbeginn vor zwei Wochen. Sparbücher und Schmuck habe ihr J., der ihr Lebensgefährte gewesen sei, noch zu Lebzeiten geschenkt. Die Wandteller habe sie in seinem Auftrag verkauft - und über den Verbleib der Münzsammlung und des Teppichs wisse sie nichts. Aufzeichnungen über die Schenkungen gibt es nicht.

Um ihre Unschuld zu beweisen, las ihr Verteidiger am Mittwoch Tagebucheinträge seiner Mandantin vor. B. - eine gebürtige Deutsche, von Beruf Schriftstellerin - soll sie am PC von J., als dieser noch gelebt habe, verfasst haben. "Heute im Café Landtmann gespeist. Fürstlich. 56 Euro", heißt es in einem Eintrag. Angesichts seines nahenden Endes sei J. ihr gegenüber großzügiger und spendabler geworden, erklärte B. mit ihrer sanft-ruhigen Stimme. Im Tagebuch hält sie zudem fest, dass J. zu ihr gesagt habe: "Nimm dir, was du brauchst."

Streit um Lebensgemeinschaft

Die beiden sollen sich in den späten 1980ern kennengelernt und 1991 ein Verhältnis angefangen haben. Zu diesem Zeitpunkt waren beide noch verheiratet. Die Ehen seien nicht mehr intakt gewesen, so B. Nachdem beide geschieden wurden, habe man sich 2011 verlobt. Die Söhne von J., die sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen haben, bestreiten das. Denn B. habe nicht einmal in der Wohnung ihres Vaters gewohnt, sondern stets im Haus ihres damaligen Ex-Mannes. Dieser ist mittlerweile wieder ihr Ehemann. B. hat ihn nach dem Tod von J. erneut geheiratet.

Neben dem Streit, ob die beiden nun in einer Lebensgemeinschaft waren, ging es auch um die Sparbücher des Verstorbenen. Dazu wurde der Bankberater von J. als Zeuge befragt. Mehr als zehn Jahre habe er J. schon betreut, erzählte er. "J. war immer sehr genau und ein akribischer Kunde." Sehr unüblich sei es daher gewesen, als J. plötzlich mit B., die er nie zuvor gesehen habe, bei ihm erschienen sei. "Sie hat sich als seine langjährige Lebensgefährtin vorgestellt. Sie wollte Miteigentümerin auf all seinen Konten sein."

J. habe nur leise und wenig geredet. "Er hat gesagt, dass er für die Zeit, die er im Krankenhaus ist, Hilfe braucht." Er habe daraufhin alleine mit J. gesprochen und ihn rechtlich aufgeklärt. Letzen Endes habe man der Angeklagten nur die Zeichnungsbefugnis für das Girokonto übertragen. Über die Schenkung der Sparbücher sei nicht geredet worden. Als er dann aus seinem Urlaub zurückgekommen sei, habe er nur noch gehört, dass sich B. über sein Vorgehen beschwert habe, schilderte der Bankbetreuer.

Mit steinerner Miene verfolgte B. seine Zeugenaussage. Hin und wieder notierte sie sich etwas in ihrem kleinen Notizblock. Bezüglich der Begriffe habe es bei der Bankberatung Missverständnisse gegeben, erklärte sie.

"Auf dem Kilimandscharo"

Die Cousine des Verstorbenen sagte, dass sie und ihr Bruder der B. am Krankenbett J.s begegnet seien. J. sei in einem schlechten Zustand gewesen. "Ich war geschockt. Er hat die Augen aufgemacht und ist wieder eingeschlafen." B. habe gewollt, dass J. ein Dokument unterschreibt, das ihr das Nutzungsrecht an seinen zwei Liegenschaften einräumt. Sie und ihr Bruder sollten die Unterschrift bezeugen, so die Cousine. Sie habe sich geweigert.

Dass die Söhne nichts erben sollten, glaube sie nicht. J. habe zu ihnen ein gutes Verhältnis gehabt: "Mit einem Buben war er sogar auf dem Kilimandscharo." Ein Urteil gab es am Dienstag noch nicht. Die Verhandlung wurde auf den 19. Oktober vertagt.