Soll niemand sagen, dass noch genug Zeit ist. Vor kurzem war Weihnachten, jetzt haben wir schon Mitte Februar und unversehens ist der 30. Juni 2002 am Tisch: jener Stichtag, bis zu dem es für jedermann noch möglich ist, seine Sparbücheln schenkungssteuerfrei zu verschenken.
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Und zwar nicht bloß simple Bücheln, sondern auch solche mit Spezialcharakter: Prämiensparbücher, Kapitalsparbücher, Sparbriefe, usw. Schenkungssteuerfrei übertragbar sind auch Guthaben auf Girokonten, Festgelder, Sichteinlagen, Termineinlagen, Guthaben bei Bausparkassen. Alle diese Geldeinlagen müssen aber bei inländischen Geldinstituten bestehen, in welcher Währung ist unerheblich; es können also auch (österreichische) Guthaben geschenkt werden, die auf Fremdwährung lauten.
Nicht steuerfrei ist die Schenkung von Bargeld oder von Wertpapieren. Bei Giro- oder Gehaltskonten genügt es nicht, wenn der Kontoinhalt einfach auf ein Konto (oder Sparbuch) des Geschenknehmers überwiesen wird. Es muss vielmehr das Konto (samt Guthaben) selbst geschenkt werden, was ohne Mitwirkung der Bank nicht funktioniert.
Oder man überweist den vorgesehenen Geldbetrag vom Giro- oder Gehaltskonto auf ein neues Sparbuch (des Geschenkgebers) und dieser schenkt es dem Geschenknehmer. Die Schenkungssteuerfreiheit ist mit keinen besonderen Formalitäten verbunden, eine Dokumentation hinsichtlich Datum und Transaktion ist sinnvoll; ein von beiden Partnern unterschriebener Aktenvermerk genügt, vor allem wenn man in die zeitliche Nähe des 30. Juni 2002 kommt. Eine besondere Mitteilung an das Finanzamt über die erfolgte Schenkung ist jedenfalls nicht nötig.