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Noch heuer Steuern sparen

Von Christina Pichler und Kira Chaikovskaia

Wirtschaft
© adobe/DOC RABE Media

Tipps zur Verringerung der Abgabenlast für Unternehmen.


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Wien. Unternehmen, die noch heuer Steuern sparen wollen, können noch eine Reihe von Schritten setzen, die sich für sie günstig auswirken. So kann für Wirtschaftsgüter, die noch heuer in Betrieb genommen werden, noch eine Halbjahres-Abschreibung geltend gemacht werden, wenn das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht. Die Investitionen sollten betriebswirtschaftlich sinnvoll sein, denn eine mögliche Steuerersparnis rechtfertigt keine Fehlinvestition.

Gruppenbesteuerung

Gibt es im Konzern gewinn- und verlustbringende Kapitalgesellschaften, kann die Steuerbelastung durch Bildung einer Steuergruppe reduziert werden. Voraussetzung dafür ist eine Mehrheitsbeteiligung und Mehrheit der Stimmrechte. Außerdem muss der Gruppenantrag noch vor Jahresende unterschrieben werden. Neben inländischen Gesellschaften können auch vergleichbare ausländische in die Gruppe aufgenommen werden, wenn sie in der EU oder in einem Staat, mit dem umfassende Amtshilfe besteht, ansässig sind. Ausländische Verluste können aber nur noch im Ausmaß von 75 Prozent der eigenen Einkommen aller unbeschränkt steuerpflichtiger Gruppenmitglieder und des Gruppenträgers berücksichtigt werden.

Registrierkassenpflichtige Unternehmen müssen neben dem Monatsabschluss und der quartalsweisen Sicherung des vollständigen Datenerfassungsprotokolls auf einem externen Datenträger zu Jahresende einen Jahresbeleg erzeugen, drucken, überprüfen und mindestens sieben Jahre aufbewahren. Der Jahresbeleg ist anschließend mit der Beleg-Check-App des Finanzministeriums zu überprüfen und kann auch vor oder nach dem 31. Dezember erzeugt werden. Wichtig ist, dass es der letzte Beleg des alten Kalenderjahres ist und dass er vor Beginn der Geschäftstätigkeit im neuen Jahr erzeugt wird.

Für Pensionsrückstellungen in Jahresabschlüssen zum 31. Dezember 2017 müssen zum 31. Dezember 2018 Wertpapiere in Höhe von mindestens 50 Prozent des steuerlichen Werts der Rückstellung vorhanden sein, andernfalls kommt es zu einem Zuschlag in Höhe von 30 Prozent der Unterdeckung. Nicht alle Wertpapiere sind für die Wertpapierdeckung geeignet, und der Kaufpreis oder Kurswert entspricht nicht unbedingt dem Bedeckungswert. Dafür können aber auch Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen auf das Deckungserfordernis angerechnet werden.

Dokumentationserfordernisse

Zu den "To Dos" bis Jahresende zählen auch die Dokumentationserfordernisse, die im Rahmen des Verrechnungspreisdokumentationsgesetzes zu erfüllen sind. In Österreich ansässige Gesellschaften eines multinationalen Konzerns müssen für Wirtschaftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2016 begonnen haben, eine Stammdokumentation (Master File) und eine landesspezifische Dokumentation (Local File) anfertigen, wenn ihr Umsatz in den beiden vorangegangenen Wirtschaftsjahren den Betrag von 50 Millionen überschritten hat. Ein multinationaler Konzern mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro muss einen länderbezogenen Bericht (Country-by-Country Report) erstellen.

Zu den Autorinnen

Christina Pichler ist Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin,
Kira Chaikovskaia Berufsanwärterin bei SOT Süd-Ost Treuhand.