Einigung liegt seit 2010 auf Eis.|Nur Stimmenkauf und Verfehlungen nach dem Dienstrecht sind strafbar.
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Wien. Immerhin: Steuerlich absetzbar sind sie nicht. Ansonsten gibt es in Sachen Spenden an die österreichischen Parteien so gut wie nichts, was es nicht gibt - und verboten ist auch fast nichts.
Angesichts der aktuellen Enthüllungen im Korruptionsuntersuchungsausschuss haben die Klubchefs von SPÖ und ÖVP - zum mittlerweile wiederholten Mal - angekündigt, dass die Parteispenden bis Juli neu geregelt werden sollen.
Derzeit dürfen die Parteien Spenden in beliebiger Höhe von beliebigen Spendern annehmen. Dies ist außerdem völlig anonym: Lediglich Spenden in der Höhe von mehr als 7260 Euro müssen dem Rechnungshofpräsidenten mitgeteilt werden - quasi zur sicheren Verwahrung. Denn der RH hat keine Möglichkeiten, die Angaben zu überprüfen, geschweige denn, falsche Angaben zu sanktionieren. Eine einzige Information über ihre Finanzgebarung teilen die Parteien öffentlich mit: Einmal im Jahr - Ende September - findet sich im Amtsblatt zur "Wiener Zeitung" ein Rechenschaftsbericht. Doch der ist äußerst dünn - weder die Vorfeld-, noch die Länderorganisationen oder gar Beteiligungen müssen darin aufgeführt sein. Der Parteienfinanzen-Experte Hubert Sickinger glaubt, dass dieser Bericht immer nur rund ein Fünftel des SPÖ-Budgets ausweist, bei der ÖVP sei es wegen der bündischen Struktur überhaupt nur ein Siebtel.
Undurchsichtig sind auch Zuwendungen an Einzelpersonen. Denn derzeit ist die "Rechtswidrigkeit von Spenden auf die Grenzmoral des Strafrechts reduziert", wie Sickinger es ausdrückt. Sprich: Nach dem Parteiengesetz ist nur das verboten, was mit dem Strafrecht in Konflikt kommt. Und da ist die Gesetzeslage laut Sickinger "löchrig wie ein Schweizer Käse": Vorteilsannahme durch Amtsträger zum Beispiel ist zwar strafbar, allerdings nur dann, wenn diese gegen das Dienstrecht verstößt. Weil Minister keinen dienstrechtlichen Bestimmungen unterliegen, dürfen sie wiederum fast alles. Ein Mandatar ist per definitionem überhaupt nur dann ein Amtsträger, wenn es um sein Stimmverhalten geht. Das heißt im Umkehrschluss, dass nur Stimmenkauf strafbar ist, sonstige Leistungen etwa im Zusammenhang mit Gesetzesinitiativen nicht.
Weitreichender Konsens wurde aufgeschnürt
Bereits Ende 2010 gab es eine weitreichende Einigung der Generalsekretäre aller Parteien, was die Transparenz betrifft: Damals wurde vereinbart, dass alle Sach- und Geldspenden über 7000 Euro offengelegt werden sollen - und zwar an Bundes-, Landes-, Vorfeld- und Teilorganisationen. Auf ein generelles Spendenverbot für Unternehmen im öffentlichen Eigentum konnte man sich damals genauso einigen wie auf die Sanktionen: Analog der deutschen Regelung hätten Parteien, die entweder der Meldepflicht nicht nachkommen oder verbotene Spenden angenommen haben, das dreifache des inkriminierten Betrags als Strafe zahlen müssen.
Die Einigung wurde ans Parlament weitergegeben - wo bis heute darüber gestritten wird. Der grüne Vizeklubchef Werner Kogler will nun einen neuen Anlauf unternehmen und am Donnerstag die Verhandler der anderen Parteien zusammenrufen, um den weiteren Fahrplan zu klären.
Sein Parteikollege Peter Pilz, Fraktionsführer im U-Ausschuss, glaubt aber nicht an eine baldige Einigung. Sollte bis Juli kein Gesetz in Kraft sein, das den Vorstellungen der Grünen (dazu gehört auch das Spendenverbot für Kammern und Industriellenvereinigung) entspricht, will er ein Volksbegehren gegen Korruption starten.
Auch einige Bundesländer wollen nicht mehr endlos auf einen Entwurf auf Bundesebene warten: In Vorarlberg soll noch heuer eine eigene Transparenzregelung beschlossen werden, auch in Salzburg wird an einem Entwurf gebastelt, die Steiermark und Kärnten warten indes ab.
Unterdessen hat Telekom-Chef Hannes Ametsreiter angekündigt, sich die knapp eine Million Euro, die von der Telekom Richtung BZÖ geflossen sein sollen, von den Orangen zurückholen zu wollen. Sollte dem so sein, will sich das Bündnis wiederum an Klaus Wittauer, der als Schlüsselfigur in der Spendenaffäre gilt, schadlos halten. Am Dienstag will sich BZÖ-Chef Josef Bucher erstmals dazu äußern, Wittauer wird am 27. Februar im U-Ausschuss befragt.
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