Zum Hauptinhalt springen

Noch wenig Begeisterung für die Euro-Buchhaltung

Von Alfred Abel

Wirtschaft

Noch 200 Tage bis zum Euro. Für die meisten heimischen Unternehmen ist das offenbar noch Zeit genug, um den Gedanken an eine Umstellung ihres Rechnungswesens zu verdrängen. Unternehmensberater schätzen, dass bisher erst etwa 1% der Klein- und Mittelunternehmen ihre Geschäftsbücher auf die neue Währung umgestellt hat. Einige Firmen nützen das kommende "Fenstertagswochenende" zu der aufwendigen Prozedur, buchhalterisch in die Euro-Welt einzusteigen. Die nächste unterjährige Chance bietet sich erst wieder Ende Oktober.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 23 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Ob es sinnvoll ist, die Finanzbuchhaltung und alle Nebenaufzeichnungen eines Unternehmens schon während des letzten "ATS-Jahres" mit einem einzigen Kraftakt in Euro-Zahlen umzupolen, ist eine Frage, die von Wirtschaftstreu-händern eher zurückhaltend beantwortet wird. Die Gesetzes-lage lässt die Möglichkeit zu, sie lässt aber auch zu, dass die unterjährige Umstellung abschnittsweise vorgenommen werden kann.

Schrittweise Umstellung

So könnte zunächst die Anlagenbuchhaltung, dann Einkauf und Lagerbuchführung, danach die Fakturierung umgestellt werden. Was die eigentliche Finanzbuchhaltung einschließ-lich Bilanzierung betrifft, so wird einer gemeinsamen Um-stellung zum Bilanzstichtag, somit spätestens zum 31.12.2001, vielfach der Vorzug gegeben.

Die Bilanz zum Jahresultimo 2001 ist jedenfalls die letzte, die noch auf Schilling-Währung lauten darf. Es ist allerdings auch zulässig, diese Schlussbilanz - trotz ATS-Buchhaltung - bereits in Euro-Fassung auszufertigen. In diesem Fall können sich auch die unvermeidlichen Rundungsdifferenzen bei der ATS/Euro-Umrechnung schon 2001 steuerlich auswirken.

Letzte ATS-Bilanz 2001

Die von Praktikern eher empfohlene Methode ist aber, die letzte Jahresultimobilanz noch in ATS auszuführen und daraus dann eine Euro-"Eröffnungsbilanz" - die tatsächlich ja bloß eine Umrechnungsbilanz ist - zum 1.1.2002 abzuleiten.

Betriebe, die sich für eine unterjährige Umstellung ent-scheiden (die übrigens an keinen besonderen Stichtag ge-bunden ist und weder dem Finanzamt noch dem Firmen-buch vorweg gemeldet werden muss) müssen dennoch in zwei Teilbereichen auf ATS-Kontinuität zu achten: bei der Kassenführung und bei der Lohnverrechnung.

ATS-Kassa bis 31. Dezember

Da der ATS-Bargeldverkehr auch bei umgestellten Betrieben jedenfalls noch bis Ende Februar 2002 möglich und zulässig ist, müssen Kassenbücher bis Ende 2001 noch in ATS geführt werden. Ab 2002 könnten sie wahlweise in beiden Währungen geführt werden; in der Praxis bietet sich dann vorübergehend die Führung von zwei getrennten Kassen oder ein Kassabuch mit je zwei ATS- und Euro-Spalten an. Ein Übergangsproblem.

Lohnverrechnung in ATS

Die Notwendigkeit, die Lohnverrechnung noch bis Ende 2001 in ATS abzuwickeln ergibt sich einerseits daraus, dass den Dienstnehmern das Recht auf ATS-Abrechnung und ATS-Auszahlung gewährt bleiben muss, und andererseits auch aus dem Abrechnungsmodus mit der Krankenkasse, die bis zuletzt nur den ATS-Verkehr kennt. Bei der Finanz kann man sich derzeit durchaus schon mit einer Euro-Lohn-verrechnung anfreunden, verlangt jedoch die Ausschreibung von Lohnzetteln für 2001 noch in ATS. Nur die automations-unterstützte Übermittlung der Lohnzetteldaten an das Finanzamt dürfte wahlweise in ATS oder Euro erfolgen.

Flexible Finanz

Bei der Abwicklung der Steuerverfahren 2002 zeigt sich die Finanzverwaltung im übrigen als recht fortschrittlich. Schon seit 1999 besteht ja die Möglichkeit, Steuererklärungen wahlweise in ATS oder in Euro einzureichen, wobei die bezüglichen Steuerbescheide zwar derzeit noch in ATS ausgedruckt werden, aber bereits mit einer Euro-Info-Zeile ver-sehen sind. So bleibt es auch für das Jahr 2001.

Steuerbescheide für die Jahre vor 2002 (etwa nach einer Betriebsprüfung), die aber ab 2002 ausgefertigt werden, werden grundsätzlich in Euro ausgestellt, aber (vorübergehend) auch mit einer ATS-Info-Zeile versehen; dabei wird der Spruch des Bescheides (also etwa die Steuerberechnung) oder der Betriebsprüfungsbericht jedenfalls noch in ATS dargestellt werden. Bescheide, die zwar schon heuer beim Steuerzahler eintrudeln, aber erst ab 2002 ihre Wirkung tun (etwa Vorauszahlungs- oder Ratenzahlungsbescheide) werden bereits in Euro-Währung ausgestellt werden.