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Rechtssicherheit über den Bestand einer Partnerschaft zu schaffen, ist ein wesentlicher Punkt der von der Notariatskammer am Montag präsentierten Reformvorschläge für die Einrichtung eines Partnerschaftsregisters. Sowohl hetero- als auch homosexuelle Paare könnten sich in dieses eintragen lassen, betonte Präsident Georg Weißmann. Er forderte überdies die Liberalisierung des Ehegüterrechts, um auch die Ehe an sich wieder attraktiver zu machen. Ihre Vorschläge haben die Notare gestern dem Justizminister vorgelegt.
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In einer Ehe ist so gut wie alles geregelt: Klarheit gibt es vom Unterhalt über das Eigentum bis zum Pensionsanspruch. In einer Lebensgemeinschaft hingegen hängen die Paare - rein rechtlich gesehen - in der Luft.
Die Zahl der Lebensgemeinschaften nimmt aber zu, während die der Ehen eher gleich bleibt. Gab es 1999 1,774.600 Ehepaare und 218.800 Partnerschaften, wuchs die Zahl der Ehen im Vergleich zu 1996 um 7.100, die der Lebensgemeinschaften um 31.500.
Dieser sozialen Realität folgend, fordern die Notare nun ein Partnerschaftsregister, das die Rechtssicherheit - vor allem vermögensrechtliche Belange - über den Bestand einer Partnerschaft schafft, betonte der Vizepräsident der Notariatskammer, Klaus Woschnak.
Dieser Vertrag soll gemeinsames Wohnungseigentum ebenso ermöglichen wie ein Vermächtnis zu Lebzeiten sowie die gemeinsame Obsorge für Kinder. Wesentlich sei das Register vor allem dann, wenn sich die Paare wieder trennen. Es sei jedoch nicht das Ziel, einen Ersatz für die Ehe zu schaffen, betonten die Notare. Im Gegenteil: Diese sollte sogar attraktiver gemacht werden - etwa durch eine Liberalisierung des Ehegüterrechts. Betreffen würde dies das gemeinsame Eigentum, Finanzierungen oder das gemeinsame Mietrecht.
Für heutige Lebensgemeinschaften sollten jedoch auch die Obsorge über gemeinsame Kinder, Adoptionen, sozial- oder erbrechtliche Fragen, steuerrechtliche Erleichterungen oder Unterhaltsvereinbarungen reglementiert werden.
Das Modell des Registers sieht eine Eintragung der Lebenspartnerschaft durch den Notar vor - sowohl diskret als auch öffentlich - sowohl von hetero- als auch homosexuellen Paaren. Auch die Eintragung von Partnerschaften mit unterschiedlichen Nationalitäten könnte andiskutiert werden, so Weißmann. Die Kosten könnten allgemein zwischen 3.000 und 5.000 Schilling liegen. Jährlich würden laut interner Erhebung der Kammer rund 5.000 Problemfälle aufgrund fehlender rechtlicher Regelungen beim Zusammenleben ohne Trauschein anfallen.
Überdies sprechen sich die Notare für die ersatzlose Streichung von Rechtsgebühren, die sowohl Eheverträge als auch Scheidungsvereinbarungen belasten würden, aus.
Die Einführung des Registers könnte bereits 2002 erfolgen und bundesweit flächendeckend durchgeführt werden. Die Umsetzung der Vorschläge hängt aber nun von entsprechenden gesetzlichen Regelungen ab.
SPÖ und Grüne haben Gefallen an den Vorschlägen der Notariatskammer gefunden - vor allem an der Forderung, auch homosexuelle Paare in das Partnerschaftsregister aufzunehmen. Dieser Forderung sei "nichts mehr hinzuzufügen", meinte etwa SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim. Die Initiative sei ein erster Schritt in die richtige Richtung, betonte die Grün-Abgeordnete Ulrike Lunacek. Ihre Partei fordert ein "modernes Rechtsinstitut zur Anerkennung der Lebensgemeinschaften, sowohl für hetero- als auch für homosexuelle Paare".
ÖVP-Justizsprecherin Maria-Theresia Fekter befürchtet jedoch eine "Ehe zweiter Klasse", und diese sei für die ÖVP "nicht vorstellbar". Wer sich in ein Register eintragen lassen wolle, könne das auch beim Standesamt tun, argumentierte sie. Eine freie Gestaltung bei Eheverträgen sei aber "sicher sinnvoll".