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Notare warnen: Erben wird massiv teurer

Von Alfred Abel

Wirtschaft

Ab kommendem Jahr wird eine Erhöhung der Erbschafts- und Schenkungssteuer auf das drei- bis fünffache auf die Österreicher zukommen. Notare empfehlen daher, Schenkungsverträge noch in diesem Jahr abzuschließen.


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Konkret sieht der in Begutachtung geschickte Budgetentwurf für das Jahr 2001 vor, dass der für die Steuerbemessung maßgebliche Einheitswert künftig mal drei gerechnet werden muss. Dadurch ergibt sich wegen der Progressionswirkung eine drei- bis fünffache Steuerbelastung. So beträgt bei Schenkung eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung mit einem Einheitswert von 200.000 Schilling die Schenkungssteuer derzeit bei einem Kind 8.250 Schilling, ab 1.1.2001 aber 28.450 Schilling. Geht dieselbe Schenkung an einen Lebensgefährten beträgt die Steuer dann 143.700 (derzeit 39.760).

Voraussichtlich wird die Steuererhöhung zum 1. Jänner 2001 wirksam werden. Eine mögliche und gesetzlich zulässige Gegenstrategie ist es, die Schenkung noch vor diesem Stichtag zu vollziehen, da sie dann noch nach den alten Werten berechnet wird.

Notare bieten kostenlose Erstauskunft

Besitzer von Häusern, Grundstücken und Eigentumswohnungen sollten sich daher rechtzeitig bei einem Notar informieren, ob durch vorgezogene Verträge die Erhöhung solcher Steuern vermieden werden kann. "Bei Schenkungen kommt es auf den Abschluss und die Gestaltung des Vertrages an. Hier wird eine Rechtsberatung durch die Notare, die bei Erbschafts- und Schenkungsverträgen über höchste Kompetenz verfügen, sinnvoll sein", erklärt Georg Zakrajsek, Sprecher der Notariatskammer. Alle 435 Notare Österreichs erteilen zum Thema "Erbschaften und Schenkungen" eine erste kostenlose Rechtsauskunft. Weitere Informationen unter www.notar.at.