Zum Hauptinhalt springen

Notstands-und Sozialhilfe aus einer Hand wäre sehr sinnvoll

Von Veronika Gasser

Politik

Dass Notstands- und Sozialhilfe künftig aus einer Hand kommen sollten, hält AMS-Chef Herbert Buchinger für sinnvoll. Das AMS (Arbeitsmarktservice) könne einzige Anlaufstelle für erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger sein, das würde Verwaltungsaufwand reduzieren. Diesen Vorschlag der Hartz-Kommission, sie hat sich die Reform der deutschen Arbeitsmarktverwaltung vorgenommen, könnte Österreich übernehmen.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 22 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Derzeit ist das AMS für Abwicklung und Auszahlung der Notstandshilfe zuständig. Die Sozialhilfe ist Ländersache und dementsprechend unterschiedlich hoch. Eine einheitliche Regelung und Administration beider Sozialleistungen, im Sinne einer Mindestsicherung, hält Buchinger für kundenfreundlicher und kostensparend: "Ohne dass es zu einer Verschlechterung der Leistungen kommt". Die Probleme einer solchen Reform: Bund und Länder müssten sich erst einmal im Rahmen des Finanzausgleichs über die Finanzierung einigen. Außerdem wäre ein Verfassungsgesetz notwendig.

Ebenfalls findet sich im Hartz-Papier eine Verschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen. Für den AMS-Chef ist eine solche Änderung in Österreich nicht notwendig, weil die bestehenden Bestimmungen genug Spielraum lassen.

Eine überlegenswerte Variante wäre es, den Berufsschutz abzuschaffen und statt dessen, wie in der Schweiz, eine Art Einkommensgarantie zu gewähren. Dort muss ein Job nur angenommen werden, wenn er 80 Prozent des letzten Lohnes bringt oder die Differenz von der Arbeitsmarktverwaltung ersetzt wird. "Denn viele Arbeitslose, die einen Job ablehnen, schieben den Berufsschutz vor, es geht aber meistens ums zu geringe Einkommen." Denkbar wäre auch eine freiwillige Versicherung zur Abdeckung dieses Risikos. Der Rahmen für Sanktionen sollte flexibler sein, denn derzeit seien bloße Verwarnungen ohne Sperren des Arbeitslosengeldes gar nicht möglich, wären aber oft ausreichend. Übernahmewürdig sei auch der Vorschlag, dass Arbeitslose, sobald sie von ihrer Kündigung erfahren, sich beim AMS melden müssen. Der Betroffene kann Postensuchtage in Anspruch nehmen, diese wurden in Österreich allerdings erst unlängst abgeschafft. Eigentlich, so Buchinger, hätten die deutschen Reformer einiges vom österreichischen Modell abgekupfert. Der Grund ist die hohe Flexibilität. "Der heimische Arbeitsmarkt ist sogar viel flexibler und dynamischer als der amerikanische."

Gestern hat die deutsche Regierung die Eckpunkte der Reform beschlossen. Die ersten Schritte sollen zügig umgesetzt werden.