Seit 1945 wurden auf Bundesebene 19 Untersuchungsausschüsse eingesetzt, fünf davon allein in den letzten beiden Gesetzgebungsperioden.
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Ein Untersuchungsausschuss ist eines der wichtigsten parlamentarischen Kontrollinstrumente und kann wertvolle Beiträge durch Aufklärung komplizierter Causen liefern und so zur Klärung politischer Verantwortlichkeit beitragen. Aufgrund der aktuell heftig diskutierten Reform der Verfahrensordnung von U-Ausschüssen möchte ich die Realität dieses Instruments in Österreich beleuchten.
Seit 1945 wurden in Österreich auf Bundesebene 19 Untersuchungsausschüsse eingesetzt, alleine in den letzten beiden Gesetzgebungsperioden waren es fünf.
Die deutsche Rechtsordnung, aber auch österreichische Bundesländer, gestehen das Recht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen, auch einer parlamentarischen Minderheit zu. Im August 2009 vereinbarten SPÖ, ÖVP, Grüne und BZÖ das Ziel, das auch für Untersuchungsausschüsse des Nationalrates zu ermöglichen. In der Mehrheit dieser Bundesländer, so auch im rot-grün regierten Wien, führt kein Politiker, sondern ein Richter den Vorsitz im Untersuchungsausschuss.
In der Vergangenheit wurde dieses parlamentarische Instrument leider häufig für andere Zwecke missbraucht. Es kam zur persönlichen Verunglimpfung von Zeugen; und das ohne Rücksicht und zum Schaden parallel laufender Gerichtsverfahren in denselben Causen. Es muss daher auf einen modernen rechtsstaatlichen Standard gehoben werden.
Das Verhältnis zwischen Abgeordneten und Auskunftsperson ist bis jetzt unausgewogen: Durch die Immunität geschützte Abgeordnete stehen in ihren Rechten kaum geschützten Auskunftspersonen gegenüber. Auch deren faktische Behandlung war in mehreren Fällen nicht akzeptabel.
Der von einem Untersuchungsausschuss zu verlangenden objektiven Arbeit stand in einigen Fällen auch eine ausgesprochen parteiische Vorsitzführung entgegen, was etwa im "Telekom"-Untersuchungsausschuss zum Rücktritt der Obfrau führte.
Dass vertrauliche Aktenstücke und Informationen aus Untersuchungsausschüssen immer wieder ihren Weg in die Medien finden, unterscheidet die Lage hierzulande deutlich von jener in Deutschland. Auch hier ist Abhilfe zu schaffen.
Untersuchungsausschüsse sollen künftig - bei aller Anerkenntnis der parteipolitischen Auseinandersetzung - nicht mehr als Kampfinstrument für einzelne Oppositionsabgeordnete, als Werkzeug der Vorverurteilung und als politischer Richtplatz fungieren, sondern wieder der Feststellung von Tatsachen zur Darstellung politischer Verantwortung dienen.
Die ÖVP will daher
den demokratiepolitischen Anliegen der Österreicher Rechnung tragen, politische Verantwortung umfassend zu prüfen,
die Rechtsstaatlichkeit und Ernsthaftigkeit des Verfahrens durch einen unabhängigen Richter als Vorsitzenden sichern,
die Persönlichkeitsrechte der Auskunftspersonen durch die Stärkung des Verfahrensanwaltes schützen,
für Transparenz im Ablauf durch eine entsprechende Medienöffentlichkeit sorgen.
Grundlage für diese Ziele ist das von der ÖVP vorgelegte 24-Punkte-Programm.