Strafrechtler Klaus Schwaighofer sieht geplante Änderung kritisch.
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Als "eindeutig zu eng" bezeichnet Strafrechtler Klaus Schwaighofer von der Uni Innsbruck die Novelle zu Razzien bei Behörden. Der geplante § 112a Strafprozessordnung sieht vor, dass Sicherstellungen und Durchsuchungen bei Behörden künftig nur noch möglich sein sollen, wenn gegen den Behörden- oder Dienststellenleiter ermittelt wird. Im Regelfall sollen die Staatsanwälte Unterlagen künftig via Amtshilfe bei der Behörde anfordern, anstatt sie selbst sicherzustellen.
"Dass die Amtshilfe Vorrang haben soll vor einer Durchsuchung und Sicherstellung bei Behörden und öffentlichen Dienststellen, ist vernünftig", sagt Schwaighofer. Durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Strafprozessordnung sei dies aber ohnehin bereits geboten. Daher habe auch das Oberlandesgericht Wien die Razzia beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung für rechtswidrig erklärt, so der Strafrechtler.
Alternativer Weg
Der nun geplante § 112a Strafprozessordnung sei "eindeutig zu eng". "Die Durchsuchung und Sicherstellung bei Behörden und öffentlichen Dienststellen sollte schon immer zulässig sein - nämlich dann, wenn dies aus besonderen Gründen erforderlich erscheint, weil die Aufklärung der Tat ansonsten erheblich erschwert wäre", sagt Schwaighofer. Die Novelle aber räume der Amtshilfe "absoluten Vorrang" ein und sehe eben nur mehr eine einzige Ausnahme davon vor.
Schwaighofer sieht eine Alternative. Im Gesetz könnte ausdrücklich festgehalten werden, dass in der gerichtlichen Bewilligung der Durchsuchung auch die Verhältnismäßigkeit zu begründen ist. In diesem Fall müsste ausgeführt werden, warum mit der Amtshilfe nicht das Auslangen gefunden werden kann und warum die Durchsuchung in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Straftat steht. Solche Formulierungen und Hinweise auf die Verhältnismäßigkeit gebe es in der Strafprozessordnung bereits bei manchen prozessualen Zwangsmitteln wie der Haft und dem Lauschangriff.
Justizministerin Alma Zadic (Grüne) will nun mit Experten über den Entwurf, der in Begutachtung ist, diskutieren.(dab)