Im Umgang mit Dschihadisten sind alle rechtsstaatlichen Register zu ziehen - und gegebenenfalls auch anzupassen.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 3 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Zum ersten Mal hat islamistischer Terror Österreich heimgesucht. Das Land steht geeint und zeigt: Der Zusammenhalt ist stärker als der Hass. Österreich ist ein sicheres Land, Wien eine der sichersten Millionenstädte der Welt. Wir sind bis vorigen Montag verschont geblieben vom islamistischen Terror, der in den vergangenen Jahren viele europäische Städte heimgesucht hat. Aber auch wir haben ein Problem mit jungen Männern, die sich radikalisieren, die indoktriniert werden und sich einer mörderischen, freiheitsverachtenden Ideologie anschließen. Diese Ideologie und die aus ihr resultierende Gewaltbereitschaft haben keinen Platz in unserer liberalen Demokratie - zielen sie doch genau darauf ab, diese zu zerstören.
Die Gründe für die Radikalisierung sind vielfältig, ebenso vielfältig muss unsere Antwort darauf ausfallen. Es ist die Aufgabe unserer demokratischen Institutionen, uns vor dieser Radikalisierung zu schützen, und es ist Aufgabe der gesamten Zivilgesellschaft, ihr entschieden entgegenzutreten. In den Bildungseinrichtungen, in den Schulen, mit den Mitteln der Justiz und selbstverständlich jenen der Sicherheitsbehörden.
Im Nachgang der Tat wurden gravierende Fehler bekannt, die dem Verfassungsschutz unterlaufen sind. Diese werden nun von einer unabhängigen Untersuchungskommission schonungslos aufgearbeitet. Es lässt sich nie mit Sicherheit sagen, ob eine solche Tat zu verhindern gewesen wäre. Die Instrumente dazu wären aber bereit gelegen: Wäre die Justiz über den versuchten Munitionskauf informiert worden, wäre der Täter sofort wieder in U-Haft gekommen und hätte sich in weiterer Folge einem erneuten Strafverfahren samt Verurteilung stellen müssen.
Die jüngsten Ereignisse verpflichten uns dennoch, genau zu beleuchten: Reichen die gesetzlichen Rahmenbedingungen aus? Wie kann der Informationsfluss verbessert werden? Wie muss der Verfassungsschutz aufgestellt sein, damit er seinen Aufgaben wirklich nachkommen kann?
Klar ist: Menschen, die sich mit Daesh identifizieren und bereit waren oder sind, die Ideen und den Terror dieser Organisation zu unterstützen, können nicht ignoriert oder gar toleriert werden.
Es ist unbegreiflich, dass Personen, die für ein Terrordelikt verurteilt wurden, nach ihrer Haft einfach vom Radar der Sicherheitsbehörden verschwinden können. Sie gehören vom BVT überwacht und engmaschig über professionelle Deradikalisierungsprogramme betreut. Im Umgang mit Dschihadisten sind alle rechtsstaatlichen Register zu ziehen - und gegebenenfalls auch anzupassen und falls nötig die entsprechenden Gesetze zu ändern. Kein Dschihadist darf unüberprüft bleiben. Selbstverständlich auf dem Boden von Verfassung und Grundrechten, aber auch mit aller rechtsstaatlichen Härte.