Auch aufschiebende Wirkung beantragt, sonst könnte FMA Betrieb zusperren.
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Wien. Jetzt ist das Höchstgericht am Zug. Heute, Freitag, bringt der kampflustige Waldviertler Schuhfabrikant "Heini" Staudinger, der mit der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) seit vorigem Jahr auf Kriegsfuß steht, wie angekündigt Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein.
"14 Seiten umfasst unsere Beschwerde", sagte Staudingers Bruder Karl am Donnerstag zur "Wiener Zeitung". Karl Staudinger ist Jurist und hat an der Formulierung des Textes federführend mitgearbeitet. Eingebracht wird die VfGH-Beschwerde von der Kanzlei Hauptmann-Höbart aus Herzogenburg.
Stein des Anstoßes ist ein Bescheid der FMA von Ende November. Unter Androhung einer Beugestrafe von 10.000 Euro hat die Behörde "Heini" Staudinger darin aufgefordert, sein alternatives Finanzierungsmodell ("Crowd Funding") nicht weiter zu betreiben und alle von Privatpersonen entgegengenommenen Gelder (Einlagen) bis 11. Jänner 2013 zurückzuzahlen. Die Finanzsheriffs werfen dem Schremser Unternehmer vor, wie eine Bank zu agieren, ohne die dafür notwendige Konzession zu haben.
Doch Staudinger, der seinen Betrieb (130 Mitarbeiter) seit gut einem Jahrzehnt ohne Bankenhilfe refinanziert, ist keinesfalls bereit, sein Bürgerbeteiligungsmodell zu begraben. "Wir sind keine Bank", betont der 59-Jährige.
"Verfehlte Rechtsauffassung"
Seinen Kampf mit der FMA will er jedenfalls bis zum Letzten ausfechten. Auch schon deshalb, weil er inzwischen zur Galionsfigur einer Bewegung geworden ist, die sich für "Crowd Funding" und damit auch für Bürgerrechte starkmacht. Die Aufsicht hat nicht nur Staudinger ins Visier genommen, sondern auch eine Reihe von Solarbetreibern, Biohöfen, NGOs und Gemeinden, denen illegale Bankgeschäfte vorgeworfen werden.
Die Beschwerde beim VfGH unterstellt der FMA eine "verfehlte Rechtsauffassung", was die Auslegung des Bankwesengesetzes betrifft, und "Willkür" bei ihrem Vorgehen als Behörde. Eingehakt wird vor allem beim Begriff der Gewerblichkeit. Hier lasse das Gesetz Interpretationsspielräume zu, wie Staudingers Bruder erklärte. Mit einer Entscheidung des VfGH rechnet er "frühestens in einem Jahr, eher aber in zwei Jahren".
Um zu verhindern, dass die Finanzaufsicht in der Zwischenzeit seinen Betrieb zusperrt (die Möglichkeit dazu besteht, wenn ihre Anordnungen nicht befolgt werden), hat "Heini" Staudinger beim VfGH auch Antrag auf aufschiebende Wirkung des FMA-Bescheides gestellt. Laut seinem Bruder dürfte es da jedoch schon in ein paar Monaten eine Entscheidung geben.
Gegen die Verwaltungsstrafe von 2000 Euro, die ihm die FMA ebenfalls per Bescheid aufbrummte, hat Staudinger bereits am 14. Dezember berufen. Damit ist nun der Unabhängige Verwaltungssenat befasst. Hält er die Berufung für nicht gerechtfertigt, "werden wir zum Höchstgericht gehen", so Staudinger.
Von der demnächst startenden Arbeitsgruppe, die auf Wunsch der Wirtschaftskammer Möglichkeiten zur Legalisierung von "Crowd Funding" sondieren soll, verspricht er sich konkrete Vorschläge bis Mitte Februar. Dann sollte die Politik aktiv werden, die Staudinger zuletzt über eine parlamentarische Bürgerinitiative mobilisiert hat.