Anlegergruppen wehren sich gegen Aktionärsausschluss. | In Österreich sind drei Gerichtsverfahren geplant. | Wien. Die Rechtsstreitigkeiten rund um die Konzernbildung der italienischen Großbank UniCredit sind voll entbrannt. In Deutschland hat es wegen Anleger-Protesten bei der aufgekauften Münchner HypoVereinsbank bereits erste Gerichtsentscheide gegeben. Nun sind auch in Österreich die Anwälte am Wort.
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Am Donnerstagvormittag startet am Wiener Handelsgericht das erste von drei Verfahren gegen die hiesige UniCredit-Tochter Bank Austria (BA-CA). Ein weiterer Prozess beginnt am 5. Dezember, für einen dritten gibt es noch keinen Termin. Die Kläger sind jeweils Aktionäre der BA-CA, die den Beschluss der Hauptversammlung im Mai dieses Jahres anfechten, wonach die letzten neben UniCredit verbliebenen Anleger gezwungen werden, ihre Anteile abzugeben. Dieser Gesellschafterausschluss geht Hand in Hand mit dem von UniCredit forcierten Börse-Rückzug der Österreich-Tochter. Ein solches Squeeze-Out ist möglich, wenn der Hauptgesellschafter - in diesem Fall die italienische Bank - mehr als 90 Prozent der Anteile hält.
Umstrittene Abfindung
Allerdings ist den Minderheitsaktionären dabei eine angemessene Barabfindung zu gewähren. Mit letzterer dürften die Kläger PI Power, Convisor Consulting und eine gemeinsam mit dem Hedgefonds Polygon auftretende Aktionärsgruppe um den Chefanalysten des "Austria Börsebrief", Alexander Proschofsky, nicht zufrieden sein.
UniCredit hat 129,40 Euro pro Aktie geboten. Allerdings belief sich der Börsekurs zur Zeit der Hauptversammlung auf rund 141 Euro. Einige Anleger hatten sich sogar Preise jenseits der 170 Euro pro Anteilsschein gewünscht. Bei den anstehenden Gerichtsverfahren geht es allerdings noch gar nicht direkt um die Höhe der Abfindung. Hier setzen sich die Kläger zunächst gegen den Rausschmiss an sich zur Wehr.
Börse-Rückzug auf Eis
Anfechtungsgründe könnten Verzögerungen bei der Hauptversammlung der BA-CA sein, wodurch nicht alle Fragen beantwortet werden konnten, oder die Sonderstellung der Namensaktionäre AVZ-Privatstiftung und Betriebsratsfonds. Diese sind als einzige Minderheitsaktionäre nicht vom Squeeze-Out betroffen, was laut BA-CA-Sprecher Martin Halama zwar per Gutachten abgesichert ist, von einigen Anlegern aber dennoch kritisiert wird.
Was die Höhe der Barabfindung selbst angeht, so ist es erst dann möglich, ein Überprüfungsverfahren zu beginnen, wenn das Squeeze-Out durch und der entsprechende Beschluss ins Firmenbuch eingetragen ist. Auch der Börse-Rückzug liegt bis dahin auf Eis. BA-CA-Chef Erich Hampel hat knapp nach der Hauptversammlung mit einer Verfahrensdauer von drei bis fünf Jahren spekuliert. Laut Halama strebt die BA-CA derzeit keine außergerichtliche Einigung an: "Wir halten das Abfindungsangebot für absolut fair."
Beim Handelsgericht Wien gibt man sich vorsichtig: Es sei schwierig abzuschätzen, wie lange so ein Prozess dauern kann, meint Vizepräsident Alexander Schmidt. Würde jedoch einer Anfechtungsklage stattgegeben, wäre dies auch für alle anderen, gleichgelagerte Verfahren maßgeblich. Darüber hinaus bestehen Überlegungen, zumindest zwei der Prozesse zusammenzulegen.